Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Leihmutterschaft

Der neue Menschenhandel

Von Mietmüttern und bestellten Kindern: Das Thema der Woche der kommenden Ausgabe beleuchtet den internationalen Markt der Leihmutterschaft.
Diskussion um Leihmutterschaft
Foto: AdobeStock | „Über ein menschliches Wesen durch einen Vertrag zu verfügen, unabhängig von der Liebe, die ihm versprochen wird, bedeutet, es wie ein Objekt zu behandeln“, so die Juristin Aude Mircovicim Gespräch mit der „Tagespost“.

Elton John, Nicole Kidman, Paris Hilton und viele mehr: Seit einigen Jahren ist es nicht nur in Hollywood Mode, sich über eine Leihmutter zum Babyglück zu verhelfen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von gesundheitlich über kosmetisch bis hin zur praktischen Planbarkeit der Schwangerschaft oder der Unmöglichkeit, etwa im Falle einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, eigene leibliche Kinder zu zeugen. 

Lesen Sie auch:

Doch hinter den süßen Babyfotos mit perfekt gestylten Mamis und Papis verbirgt sich eine schaurige Realität: Finanzstarke Paare nutzen gegen Entgelt den Körper einer in der Regel sozial und finanziell schwächer gestellten Frau, um das von ihr ausgetragene Kind als ihr eigenes aufzuziehen. Sowohl die UN-Menschenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention lassen keinen Zweifel daran, dass die Praxis der Leihmutterschaft den Rechten, der Würde und dem Wohl von Frauen und Kindern diametral entgegengesetzt ist. Trotzdem expandiert der Markt der international agierenden Leihmutterschaftsagenturen, die nationale Verbote dieser Praxis umgehen.

Vorstoß zur grenzübergreifenden Anerkennung der Elternschaft

Die EU-Kommission hat daher einen Vorstoß zur grenzübergreifenden Anerkennung der Elternschaft gewagt, welcher zur Folge hätte, dass auch Länder, in denen Leihmutterschaft verboten ist – etwa Deutschland oder Österreich – Leihmutterschaft faktisch anerkennen müssten. „Die Regelung würde zum Beispiel für ein deutsches oder österreichisches Paar greifen, das etwa in Griechenland, wo Leihmutterschaft erlaubt ist, eine Leihmutterschaftsvereinbarung trifft, das Kind dort austragen und sich dort die Elternschaft übertragen lässt“, erklärt die Juristin Antonia Holewik vom „Institut für Ehe und Familie“ der Österreichischen Bischofskonferenz in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

Gleichzeitig wächst der internationale Widerstand gegen die Praxis, die für die Juristin Aude Mircovic eine Art des Sklavenhandels ist: „Über ein menschliches Wesen durch einen Vertrag zu verfügen, unabhängig von der Liebe, die ihm versprochen wird, bedeutet, es wie ein Objekt zu behandeln“, so die Französin im Gespräch mit der „Tagespost“. Mircovic ist Ko-Initiatorin der internationalen Casablanca-Erklärung zur weltweiten Abschaffung der Leihmutterschaft. Der Aufruf wurde Anfang März von einer internationalen Expertengruppe aus 100 Juristen, Medizinern, Psychologen und Humanwissenschaftlern aus mehr als 70 Ländern veröffentlicht und fordert alle Staaten der Welt auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Leihmutterschaft zu ergreifen.  DT/fha

Erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ mehr über den internationalen Kampf um die Leihmutterschaft, dessen Akteure und Opfer.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Europäische Kommission Institut für Ehe und Familie Lebensschutz Leihmütter UN-Kinderrechtskonvention Wirtschaftlicher Markt

Weitere Artikel

Das Jahr 2024 könnte in Bezug auf die Leihmutterschaft die entscheidenden Weichenstellungen bringen, deutschlandweit und international.
12.01.2024, 17 Uhr
Franziska Harter
Während die EU und die Haager Konferenz Leihmutterschaft erleichtern wollen, setzt sich die Casablanca-Gruppe für ein weltweites Verbot dieser Praxis ein.
24.03.2023, 07 Uhr
Franziska Harter

Kirche