Familien mit zwei Müttern sollen künftig Familien mit einer Mutter und einem Vater gleichgestellt sein. Das fordert der Bundesrat von der Bundesregierung. Sie soll eine entsprechende Änderung des Abstammungsrechtes einleiten, heißt es in einer Entschließung der Länderkammer, die am Freitag in Berlin verabschiedet wurde.
Bislang gilt: Bekommt eine Frau ein Kind, wird der Ehemann auf der Geburtsurkunde automatisch als Vater eingetragen. Sogar dann, wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Sind Mutter und Vater nicht verheiratet, kann der Mann die Vaterschaft anerkennen, auch bereits vor der Geburt. Alternativ ist es möglich, „Vater unbekannt“ auf der Geburtsurkunde einzutragen. Zwei verheiratete Frauen dürfen nach bisheriger Rechtslage nicht automatisch zusammen als Eltern registriert werden. Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, ist rechtlich gesehen dessen Mutter. Die andere Frau kann diesen Status über einen Umweg erlangen, durch die sogenannte Stiefkindadoption.
„Im Sinne des Kindeswohls"
Die SPD-regierten Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sehen in der aktuellen Regelung „nicht nur eine Belastung, sondern auch eine Phase der rechtlichen Unsicherheit“, heißt es wörtlich in der Entschließung. Es solle „im Sinne des Kindeswohls und der Wahrung der Grundrechte allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, unmittelbar nach ihrer Geburt zwei rechtliche Eltern zu haben“, so die Entschließung weiter.
Für die Bundesregierung hat der Beschluss noch keine rechtliche Bindung. Die Ampel-Koalition hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode um Änderungen im Abstimmungsrecht bemüht, inklusive der rechtlichen Gleichstellung von „Zwei-Mütter-Familien“. Diese konnten mit dem Zerbrechen der Koalition nicht mehr verabschiedet werden. Außerdem beeinflusst das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition das Abstammungsrecht: Ändert eine Frau ihr Geschlecht beim Standesamt auf männlich und gebiert anschließend ein Kind, wird sie trotzdem als Mutter auf der Geburtsurkunde eingetragen. Das entschied vor zwei Jahren der Europäische Gerichtshof. DT/elih
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