Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen aufgehoben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ein Gerichtssprecher sagte, dass die für Samstag angesetzte Demonstration unter strengen Auflagen stattfinden könnte. Darunter zählten die Einhaltung des Mindestabstandes, die Versetzung von Bühne und Videoleinwänden, sowie regelmäßige Lautsprecheransagen, die auf die Sicherheitsmaßnahmen hinwiesen.
Keine Voraussetzungen für ein Verbot
Zur Begründung hieß es, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt, eine unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit ginge von der Demonstration nicht aus. Eine Maskenpflicht gehörte nicht zu den Auflagen. Die Polizei kündigte vor der Gerichtsentscheidung an, die Demonstration „zügig“ aufzulösen, hielten sich die Teilnehmer nicht an die Auflagen.
Die Versammlungsbehörde hatten die Demonstration mit über 22.000 erwarteten Teilnehmern an Mittwoch mit Hinweis auf den Infektionsschutz verboten. Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte auf einer Pressekonferenz gesagt, dass es angesichts steigender Infektionszahlen „keine andere Möglichkeit als das Verbot“ geben könnte.
Führende Politiker wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hatten das Demonstrationsverbot verteidigt. Die Demonstranten sendeten ein Signal aus, dass „nicht wichtig ist, was im Zusammenhang mit der Pandemie beschlossen wird. Das können wir so nicht akzeptieren“, sagte Müller. Der Innensenator Andreas Geisel verwies darauf, dass die Demonstranten bereits am 1. August die Hygieneregeln nicht beachtet hätten.
Merkel: "Respektiere" Berliner Entscheidung
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gesagt, dass sie die Berliner Entscheidung „respektiere“. Zugleich nannte sie das Coronavirus auf der Sommerpressekonferenz eine „demokratische Zumutung“. Die Lage sei jedoch weiterhin „unverändert ernst“, betonte Merkel.
Es wird erwartet, dass der unterlegene Berliner Senat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. Auch die Initiative „Querdenken 711“ hatte im Vorfeld den Gang zum Bundesverfassungsgericht im Fall einer Niederlage angekündigt. DT/mga
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