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Bedenken gegen Früherkennungstest und Widerspruchsregelung

Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros, betont: Früherkennungstest ist Selektionsinstrument.
Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin
Foto: KNA | Karl Jüsten vom Katholischen Büro betont den Standpunkt der Kirche.

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, hat die grundsätzlichen Bedenken der Kirche gegen den Früherkennungstest für das Down-Syndrom bekräftigt.

Früherkennungstest ist "Instrument der Selektion"

Er sei faktisch "ein Instrument der Selektion", sagte Jüsten am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Es gebe kein Mittel gegen das Syndrom. Einem positiven Testergebnis folge in aller Regel die Abtreibung. "Mit welchem Recht? Ein Mensch mit Down-Syndrom ist ein Geschöpf Gottes wie alle anderen Menschen und hat dasselbe Recht auf Leben", betonte Jüsten.

Kritik an Widerspruchsregelung bei der Organspende

Er äußerte auch Kritik an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Abgeordneten geplanten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Demnach sollen alle Bürger automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten widersprechen. "Die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe. Aber die sogenannte Widerspruchslösung würde dies gerade aushöhlen, denn eine Spende setzt Freiwilligkeit voraus", sagte Jüsten. Der Staat beanspruche für sich aber ein Zugriffsrecht. Auch die Frage von Leben und Tod rechtfertige in diesem Falle nicht den Eingriff in die persönliche Integrität eines Menschen im Sterbeprozess.

Keine Pflicht zur Organspende

Es gebe aus christlicher Sicht auch keine Pflicht zur Organspende. "Es ist und bleibt ein außergewöhnlicher Akt der Nächstenliebe, auf den niemand einen Anspruch hat, zu dem es auch keine moralische Verpflichtung gibt", sagte Jüsten. "Gleichwohl sollten wir die Menschen überzeugen, sich mit dieser wichtigen Frage ernsthaft auseinanderzusetzen und helfen, die nötigen Informationen zu geben", betonte er.

KNA / DT (jobo)

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