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Bausback: Islamkonferenz wichtiges Forum

Ein kontroverser Austausch mit Vertretern des Islam führe zu einer Differenzierung und zeige, dass es vielfältige Akteure auf muslimischer Seite gibt, so der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback.
Bausback zur Islamkonferenz
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Die Islamkonferenz sei ein wichtiges Forum, wenn es tatsächlich zu einem kontroversen Austausch zwischen den Teilnehmern komme, so Winfried Bausback.

Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback ist skeptisch, dass es im Dialog mit Muslimen einmal einen zentralen Ansprechpartner geben wird. Dazu seien die Akteure zu vielfältig, so der CSU-Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit der „Tagespost“. Die Verbände und Beteiligten müssten letztlich selbst regeln und entscheiden, ob sie eine zentralen Zusammenschluss überhaupt wollten, der gegenüber dem deutschen Staat etwa in Fragen der Ausbildung der Imame und von Religionslehrern als Ansprechpartner auftreten könnte.

Bausback: Freiheitlich-demokratische Grundordnung beachten

Grundsätzlich dürften auf Inhalte in staatlichen Bildungseinrichtungen nur Organisationen und Personen Einfluss nehmen, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ständen, so Bausback, der von 2013 bis 2018 bayerischer Justizminister war.

Zur jüngst in Berlin abgehaltenen deutschen Islamkonferenz meint der 53-Jährige, diese habe gezeigt, dass sie dann ein wichtiges Forum ist, wenn es tatsächlich zu einem kontroversen Austausch zwischen den Teilnehmern komme. „Dieser Austausch führt zu einer Differenzierung und zeigt, dass es vielfältige Akteure auf muslimischer Seite gibt.“ Zudem habe die Konferenz sowohl gegenüber den Teilnehmern wie nach Außen deutlich gemacht, dass ein solcher Austausch in der Gesellschaft bestimmten Kriterien folgen müsse. Dazu gehöre eben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beachten.

Lehrerin mit Kopftuch tangiert Kinder und Eltern in Grundrechten

Auf die Frage, ob es zur weltanschaulichen Neutralität des Staates passe, wenn Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichteten, meint der Professor für Öffentliches Recht, er sei grundsätzlichen der Auffassung, „dass durch eine Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichtet, die Kinder, aber auch ihre Eltern in ihren Grundrechten sehr stark tangiert werden“. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sei ein zentraler Wert der Verfassung, so Bausback. Das islamische Kopftuch jedoch sei mit einem problematischen Rollenverständnis der Frau verbunden.

DT

Wie sich die weltanschauliche Neutralität des Staates für Bausback beispielsweise im Gerichtssaal ausdrückt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 06. Dezember.

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