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Werden „Regenbogenfamilien“ diskriminiert?

Wider geltendes Recht und Subsidiaritätsprinzip: Das Europäische Parlament fordert eine Europäisierung des Ehe- und Adoptionsrechtes.
LGBT-Rechte in der EU
Foto: Armando Babani (EPA) | In einem von der EU verabschiedeten Text über die „Rechte von LGBTIQ-Personen in der EU“ steht, dass „Regenbogenfamilien“ diskriminiert würden, weil sie „alle rechtlichen Bindungen zu ihren Kindern verlieren könnten“.

Eherecht und Adoptionsrecht liegen nicht in der Kompetenz der Europäischen Union, sondern bei ihren Mitgliedstaaten. Dennoch drängen starke Kräfte in der EU jetzt massiv auf eine europaweite wechselseitige Anerkennung von Elternschaft. Am Dienstag hat das Europäische Parlament diesem Ziel Nachdruck verliehen. 

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In einem verabschiedeten Text über die „Rechte von LGBTIQ-Personen in der EU“ steht, dass „Regenbogenfamilien“ diskriminiert würden, weil sie „alle rechtlichen Bindungen zu ihren Kindern verlieren könnten“. Das Problem sei, „dass in einigen Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern möglicherweise nicht als gemeinsame Eltern ihrer Kinder anerkannt werden“. Das Parlament sei „besorgt über die Diskriminierung von Regenbogenfamilien und ihren Kindern“.

Nun soll „die EU einen gemeinsamen Ansatz für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften verfolgen“. Diesen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und die Rechte der EU-Mitgliedstaaten begründet das Europaparlament damit, dass „das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ohne Diskriminierung und die Freizügigkeit aller Familien uneingeschränkt geachtet werden“ müsse. 

Die EU-Kommission soll „dafür sorgen, dass alle EU-Mitgliedstaaten die rechtliche Kontinuität in Bezug auf die familiären Bindungen von Mitgliedern von Regenbogenfamilien, die aus einem anderen Mitgliedstaat in ihr Hoheitsgebiet ziehen, wahren“. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission soll Staaten, die kein Adoptionsrecht homosexueller Paare kennen, genau dazu zwingen. Und dies, obwohl diese Rechtsmaterie bei den Staaten liegt. Gerechtfertigt wird diese Aufforderung zum Rechtsbruch damit, dass „die EU-Rechtsvorschriften Vorrang vor allen nationalen Rechtsvorschriften haben“.  DT/sba

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