Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Berlin

Ab 2022: Ärzte sollen aktiver über Organspende aufklären

Nächstes Jahr kommen einige Neuerungen auf Patienten zu. Unter anderem sollen Bürger aktiver an das Thema Organspende erinnert werden. Die Tagespost stellt die wichtigsten Änderungen vor.
Änderungen bei der Organspende
Foto: Marie Reichenbach (dpa) | Ab April 2022 sollen Hausärzte aktiver als bisher über die Organspende aufklären. Mit der Vermehrung der Zahl von Organspende-Ausweisen erhofft sich der Gesetzgeber auf lange Sicht die Organspenderzahlen zu erhöhen.

Die Digitalisierung ist auch im Gesundheitswesen angekommen. Beim Arztbesuch wird im kommenden Jahr aufgrund neuer Gesetze und Verordnungen einiges anders: Hausärzte müssen ihre Patienten aktiver als bisher über die Organspende aufklären, ein elektronisches Rezept kann ausgestellt werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber kommt via Krankenkasse und eine elektronische Patientenakte wird befüllt, deren Nutzung die Patienten steuern können. 

Ärzte sollen Organspende thematisieren

Ab April 2022 sollen Hausärzte aktiver als bisher über die Organspende aufklären. Mit der Vermehrung der Zahl von Organspende-Ausweisen erhofft sich der Gesetzgeber auf lange Sicht die Organspenderzahlen zu erhöhen. Der Bundestag hatte im Januar die doppelte Widerspruchslösung abgelehnt, bei der alle Bürger nach ihrem Tod automatisch als Spender gelten sollten. Damit blieb es bei der Zustimmungslösung. Trotzdem sollen die Bürger an das Thema erinnert und um eine Entscheidung gebeten werden, was nun ab 2022 unter anderem der Arztpraxis – aber auch Behörden – als Aufgabe gestellt wird. 

Lesen Sie auch:

Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, geändert oder widerrufen werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahrs ist es möglich, einer Organ- und Gewebespende zu widersprechen. Ärzte werden außerhalb des Budgets für diese Tätigkeit honoriert.

In der Enzyklika „Evangelium vitae“ (1995) hatte der hl. Johannes Paul II. bereits klargestellt, dass unter den Gesten zur Förderung einer Lebenskultur auch „die Spende von Organen in ethisch akzeptablen Formen besondere Anerkennung verdient.“ Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 913 Organspender, die meist ein Organ nach einem plötzlichen Unfall-Tod des Spenders erhielten. Am häufigsten ist in Deutschland – wegen des Bedarfs - die Nierentransplantation (90 Prozent der Transplantationen). Nur ein geringer Teil sind Lebendspender, die eine ihrer beiden Nieren spenden. Etwa 9500 Menschen stehen auf einer Warteliste zur Organtransplantation. Die Debatte um den Hirntod als umstrittenem Entnahmekriterium wurde in der Tagespost ausführlich dokumentiert und kommentiert.

E-Patientenakte für schnellere Prozesse

Ab dem Jahresbeginn müssen Ärzte Dokumente in die freiwillige elektronische Patientenakte (E-PA) ihrer Patienten einpflegen, wenn sie dies wünschen. Krankenkassen sollen ihren Versicherten diese E-PA anbieten. Dies regelt das fünfte Sozialgesetzbuch. Darin gespeichert werden können Arztberichte, Befundberichte, Röntgenbilder – der Patient kann frei entscheiden, wem er welche Unterlagen in der E-PA zugänglich machen oder wieder entziehen will. Ferner können auch der Impfausweis, das U-Heft für Kinder, das Zahnbonus-Heft und der Mutterpass in der E-PA gespeichert werden.

Jedes einzelne Dokument der E-PA kann per Smartphone oder Tablet an einzelne Berechtigte adressiert werden. Diese Möglichkeit, einzelnen Ärzten digitalen Zugriff auf einzelne Befunde zu erlauben oder nicht, ist allerdings nur für Patienten mit Smartphone möglich. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hielt dies schon im September 2021 für rechtswidrig und verlangte ein solches „feingranulares Zustimmungsmanagement“ für alle gesetzlich Versicherten. Das Gesetz verlange diesen Service nur für Endgeräte, argumentieren die Krankenkassen dagegen und lehnen Sondermaßnahmen für Smartphone-Skeptiker ab. Die Verordnung zum Datenschutz (DSGVO) verlange, dass nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind, was nur mittels Endgerät-Nutzung möglich sei.

Weitere elektronische Gesundheitsdokumente: das E-Rezept 

Zum Ausstellen eines E-Rezeptes soll es im Jahr 2022 eine neue Applikation, die E-Rezept-App, auf dem Smartphone geben. Wie Hersteller gematik auf seiner Homepage erläutert, wird das E-Rezept ausschließlich digital erstellt und signiert. Es kann in jeder Apotheke eingelöst werden und funktioniert mit einem Code. Schwierigkeiten gibt es im Testgebiet Berlin-Brandenburg derzeit beim Aufspielen der nötigen Software zur Ausstellung eines E-Rezepts in der Arztpraxis. Als Argument für die Einführung wird eine verbesserte Arzneimittelsicherheit genannt. So steht es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Im Wesentlichen wird dadurch nicht nur der Kauf oder die Zustellung vereinfacht, sondern auch die ohnehin schon hohe Transparenz im Arzneimittelmarkt weiter individualisiert. Wer die neu gewonnenen Daten nutzen darf (nur der Patient, die Apotheken, die Kliniken oder Dienstleister?) und wer nicht, ist unklar.

Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung: die Prozesse ändern sich

Seit Oktober 2021 wird die gedruckte Version der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU-Bescheinigung) nach und nach durch die elektronische AU (E-AU) ersetzt. Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf elektronischem Wege die AU-Daten ihrer Versicherten zur Verfügung stellen.
Wenn der behandelnde Arzt die Krankmeldung auf digitalem Wege an die zuständige Krankenkasse übermittelt hat, informiert die Kasse den Arbeitgeber digital. Eine Hauptschwierigkeit sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) derzeit noch darin, die Vielzahl der Adressaten einer E-AU zu managen. Bis zum 30. Juni 2022 können/müssen die Arbeitnehmer bei ihren Arbeitgebern noch die gedruckten Krankmeldungen einreichen, die ihre Ärzte ausgestellt haben.

Fachleute weisen darauf hin, dass ein weiterer Schritt zum gläsernen Patienten unternommen wird. Nach der Erhebung von Konsum-, Mobilitäts- und Kontaktdaten des einzelnen werden nun auch weitere Gesundheitsdaten verfügbar. Solange in einer Demokratie mit einklagbaren Rechten für jedermann solche Daten erhoben werden, ist wenig zu befürchten.  DT/rkl

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Deutscher Bundestag Die Tagespost Johannes Paul II. Ulrich Kelber

Weitere Artikel

Wie sicher sind mRNA-Impfstoffe? Auch Jahre nach Einführung gibt es noch Diskussionen. Die zuständige Behörde hat es mit Aufklärung scheinbar nicht eilig.
16.03.2024, 11 Uhr
Pauline Otto

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott