Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung DEBATTE UM § 218 STGB

Ärzte fordern Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Unterzeichner eines Offenen Briefs sehen Grundrechte ungeborener Menschen und ärztliche Autonomie verletzt.
Demonstrationen für Legalisierung von Abtreibungen in Karlsruhe
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | In dem Schreiben widersprechen die Unterzeichner der Behauptung, „dass die Versorgungslage prekär und es teilweise unmöglich sei, rechtzeitig Gesundheitsdienste bezogen auf eine Schwangerschaftsbeendigung in Anspruch ...

32 Frauenheilkundler und Geburtsmediziner appellieren in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) „nicht zuzustimmen“. Wie die Ärztinnen und Ärzte schreiben, bedauerten sie, dass in der Diskussion „der ärztlichen Stimme bisher kaum Beachtung geschenkt wurde“. Nach Ansicht der Unterzeichner, unter ihnen zwölf zwölf Professoren, verstoße der von 326 Abgeordneten in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf gegen Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) und Artikel 3, Absatz 1, Satz 1 („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“) des Grundgesetzes.

Lesen Sie auch:

Zudem verletze der Gesetzesentwurf „die ärztliche Autonomie“. „Auch wenn jeder Mensch selbst darüber entscheiden kann, ob und unter welchen Umständen er Kinder bekommt“, dürfe dies nicht bedeuten, „dass bereits bestehendes ungeborenes Leben durch Ärztinnen und Ärzte auf Verlangen beendet werden muss“. „Als Ärztinnen und Ärzte bestehen wir darauf, dass auch bei einer Divergenz zwischen mütterlichem Interesse an Selbstbestimmung und der Gewissensfreiheit der behandelnden Ärztinnen und Ärzte keine staatlichen Eingriffe in die Arzt-Patientinnen-Beziehung vorgenommen werden. Eine Schwangere hat dabei immer das Recht, diese Beziehung einseitig aufzukündigen. Umgekehrt kann von uns keine Maßnahme verlangt werden, die wir nicht mit unserem Gewissen vereinbaren können.“

Versorgungslage ist nicht prekär

In dem Schreiben widersprechen die Unterzeichner auch der Behauptung, „dass die Versorgungslage prekär und es teilweise unmöglich sei, rechtzeitig Gesundheitsdienste bezogen auf eine Schwangerschaftsbeendigung in Anspruch nehmen zu können“. Weiter heißt es dort: „So wie es Familien in Deutschland zugemutet wird, tolerable Distanzen auf sich zu nehmen, um eine Kinderklinik zu erreichen, halten wir es auch für zumutbar, vergleichbare Distanzen für eine Schwangerschaftsbeendigung zurückzulegen.“

Zum Hintergrund: Das Statistische Bundesamt verzeichnet für Deutschland insgesamt 1.110 „Meldestellen zur Schwangerschaftsstatistik“ (Stand: 2. Quartal 2024). „Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik“ sind laut der Behörde „Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden“. Von diesen melden einige „zentrale ambulante OP-Praxen“ die tödlichen Eingriffe gleich für mehrere Arztpraxen. Mit anderen Worten: Es gibt also mehr als 1.110 Einrichtungen in Deutschland, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Diesen stehen laut einem Bericht der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vom 14. November 2024 bundesweit 606 Kliniken mit Geburtshilfe gegenüber.

Embryo kein Teil des mütterlichen Organismus

Die Verfasser des Offenen Briefs weisen darin auch die Behauptung zurück, Embryonen oder Feten seien Teil des Organismus der Schwangeren. Zwar sei der Fetus „zeitlich begrenzt abhängig vom mütterlichen Organismus, aber er ist nicht Teil des mütterlichen Organismus“. Ärzte übernähmen (bei künstlichen Befruchtungen sogar ab der „Kernverschmelzung“) „Verantwortung für den ungeborenen Menschen bis hin zu vorgeburtlichen medizinischen Behandlungen und höchstqualifizierter Medizin“, um jedem Kind einen optimalen Start zu ermöglichen. „Es wäre paradox, von Ärztinnen und Ärzten parallel und zeitgleich zu verlangen, intrauterines Leben aktiv zu beenden und die Würde des betroffenen Feten sowie sein individuelles Recht auf Leben der Selbstbestimmung der Mutter ohne jegliche medizinische Notwendigkeit unterzuordnen“. 

„Wenn Ärztinnen und Ärzte die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen, dann nicht aus Angst vor juristischen Konsequenzen oder Stigmatisierung, sondern aus Respekt gegenüber der kindlichen Autonomie“.  DT/reh

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Deutscher Bundestag Fetus Lebensschutz

Weitere Artikel

Warum der Kampf um die Neureglung des Abtreibungsparagraphen keineswegs vom Tisch ist und sogar ein Sieg der Abtreibungsbefürworter nicht ausgeschlossen werden kann.
12.12.2024, 07 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

In Rom hatte Arnold Schwarzenegger seinen großen Auftritt und trifft heute mit Leo XIV. zusammen. Anlass ist eine Klima-Konferenz im Geist von Papst Franziskus.
01.10.2025, 09 Uhr
Guido Horst