Der ehemalige Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, setzt sich für eine Ausreise der verfolgten pakistanischen Christin Asia Bibi ein. Dazu habe er jüngst mit Bibis Anwalt, Saif-ul-Malook, gesprochen, erzählte Kauder der „Bild am Sonntag“. „Nach Aussage ihres Anwalts ist sie in Sicherheit“, wird Kauder zitiert. Er zeigte sich erleichtert, dass über die Frage ihrer Ausreise etwas Ruhe eingekehrt sei. Radikale Islamisten in Pakistan hätten somit bisher keine weitere Mobilmachung organisieren können.
Freispruch entspricht nicht den Vorschriften des Islam, meint die Anklage
Aufgrund des Vorwurfs der Blasphemie war Asia Bibi neun Jahre lang in Pakistan inhaftiert gewesen. Anfang November vergangenen Jahres sprach der Oberste Gerichtshof Pakistans die Mutter von fünf Kindern zunächst frei. Daraufhin war es in zahlreichen Städten Pakistans zu heftigen Protesten radikaler Islamisten gekommen. Die pakistanische Regierung beugte sich dem Druck und einigte sich mit der islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) darauf, einen Berufungsprozess gegen Bibi zuzulassen. Kurz darauf wurde die 47-Jährige dann aber doch aus der Haft entlassen. Ihrem Anwalt zufolge hält sie sich weiterhin an einem geheimen Ort in Pakistan auf.
Die Anhörung für die Revision soll morgen stattfinden. In der Petition der Anklage heißt es laut pakistanischen Medien, dass der Freispruch weder den juristischen Standards noch den Vorschriften des Islam entsprochen habe. Sollten die Richter die Revision ablehnen, könnten Bibi und ihre Familie das Land umgehend verlassen. Auch Deutschland wurde immer wieder als mögliches Zielland diskutiert.
Erste katholische Frau, die in Pakistan wegen Blasphemie zum Tode verurteilt wurde
Asia Bibi ist die erste katholische Frau, die in Pakistan wegen Gotteslästerung angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Nach der Verurteilung im Jahr 2010 wurde das Todesurteil 2014 bestätigt, im Jahr darauf jedoch vorläufig ausgesetzt.
Im islamisch geprägten Pakistan gilt Blasphemie als Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet wird. Die Auslegung des Begriffs fällt in der Praxis jedoch oft sehr weit aus. So gelten bereits abfällige Äußerungen zum Islam oder dem Koran und dem Propheten Mohammed als blasphemisch. Kritiker erheben immer wieder den Vorwurf, die Blasphemiegesetze würden ausgenutzt, um persönlichen Feinden zu schaden.
DT/mlu
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