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Überzieht die „dritte Gewalt“ beim Klimaschutz?

Klimaaktivisten erhalten immer mehr Schützenhilfe von Justiz und Gerichten, um ihre Klimavorstellungen durchzusetzen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Foto: Rainer Jensen (dpa) | Klimaschutz auf dem Rechtsweg: Auch der EGMR ist bei dieser umstrittenen Partie mit im Boot.

Über das immer häufiger auftretende Phänomen, Klimaschutz über den Rechtsweg zu erzwingen, berichtet Cornelia Huber in der kommenden Osterausgabe der „Tagespost“.

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Von Deutschland bis Pakistan wird für Klimagerechtigkeit geklagt

Die Klagen richten sich, wie Cornelia Huber beobachtet hat, „gegen den Staat als solches, gegen die Legislative oder die Exekutive, und auch Private bleiben nicht verschont“. Dabei sind Klimaklagen ein internationales Phänomen: Klagen werden etwa in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich erhoben, aber auch in Kolumbien und Pakistan.

Unter den Klägern sind junge Menschen wie die sechs Kinder und Jugendlichen im Alter von acht bis einundzwanzig Jahren aus Portugal, die Ende 2020 vor den Europäischen Gerichtshofe für Menschenrechte (EGMR) gezogen sind, ebenso wie ältere: beim EGMR ist eine Beschwerde der „Schweizer Klimaseniorinnen“ anhängig, die ein erhöhtes Sterberisiko für ihre Generation durch Hitzewellen befürchten. DT/sta

Warum auch die Justiz selbst immer häufiger ihre Muskeln als „dritte Gewalt“ in puncto der Durchsetzung von Klimaregeln spielen lässt und inwiefern es der Gewaltenteilung und dem Rechtsstaatsprinzip insgesamt schadet, erfahren Sie in der Osterausgabe der „Tagespost“.

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