Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung ABTREIBUNGSPILLE MIFEPREX

US-Berufungsgericht gibt Klägern teilweise Recht

Nach Ansicht der Richter hat die US-Arzneimittelbehörde gegen die „Verfassung“ des US-amerikanischen Verwaltungsrechts verstoßen.
Demo vor US-Supreme-Court
Foto: IMAGO/Stephen Shaver (www.imago-images.de) | Lebensrechtler demonstrieren im April vor dem US-Supreme-Court gegen die Abtreibungspille.

In den USA haben Ärztevereinigungen und Lebensrechtler im Kampf gegen die Abtreibungspille „Mifeprex“ erneut einen Teilerfolg erzielt. In dem seit Monaten tobenden Rechtsstreit veröffentlichte am Mittwoch (Ortszeit) das US-Berufungsgericht des fünften Bezirks mit Sitz in New Orleans ein mit Spannung erwartetes Urteil. In ihm kommen die drei Richter Jennifer Walker Elrod, James C. Ho und Cory Todd Wilson zu dem Schluss, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde „Food an Drug Administration“ (FDA) in den Jahren 2016 und 2021 zu Unrecht mehrere wichtige, von ihr selbst zuvor erlassene Schutzmaßnahmen zur Abgabe und zum Gebrauch des Präparats aufgehoben und damit gegen den „Administrative Procedure Act“ (APA) verstoßen habe.

Gericht verwirft Lockerung der Sicherheitsbestimmungen

Der APA regelt, wie Verwaltungsbehörden der US-Regierung Vorschriften festlegen können und gewährt den US-Bundesgerichten die Aufsicht über alle Maßnahmen der Behörden. Das 1946 erlassene Verwaltungsverfahrensgesetz wird auch als die „Verfassung“ des US-amerikanischen Verwaltungsrechts bezeichnet. Der ehemalige Senator Patrick A. McCarran (1876–1954), Mitglied der demokratischen Partei, Richter am Obersten Gerichtshofs im US-Bundesstaat Nevada sowie später am US-Supreme Court, bezeichnete das Gesetz einmal als die „Bill of Rights für die Hunderttausende von Amerikanern, deren Angelegenheiten von Bundesbehörden kontrolliert und reguliert werden.“

Lesen Sie auch:

Wörtlich schreiben die Richter gegen Ende ihres 93-seitigen Urteils: „Bei der Lockerung der Sicherheitsbeschränkungen für Mifepriston hat die FDA mehrere wichtige Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Arzneimittels für die Frauen, die es anwenden, nicht berücksichtigt. Dabei wurde die kumulative Wirkung der gleichzeitigen Aufhebung mehrerer wichtiger Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt.“

Bidens Regierung will Rechtsstreit fortsetzen

Zum Hintergrund: 2016 hatte die FDA die im Jahr 2000 erfolgte Zulassung des Präparats für die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung von der siebten Schwangerschaftswoche auf die zehnte ausgeweitet und zugleich die Zahl der erforderlichen Arztbesuche von drei auf einen reduziert. Außerdem genehmigte die Behörde die Verschreibung des Präparats durch „Nicht-Ärzte“ und hob die Pflicht zur Berichterstattung über „nicht tödliche Zwischenfälle“ auf. 2021 erlaubte die FDA die Zustellung der Abtreibungspille auf dem Postweg. Anfang 2023 hob sie die verpflichtende persönliche Vorstellung der Schwangeren bei einem Arzt sogar ganz auf.

Die Administration von US-Präsident Biden hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil des „United States Court of Appeals for the Fifth Circuit“, wie das Berufungsgericht eigentlich heißt, einzulegen. So erklärte US-Vizepräsidentin Kamala Harris nach der Veröffentlichung des Urteils: „Die Biden-Administration“ werde ihre Bemühungen fortsetzen, „den Zugang zu Abtreibungen zu sichern und die FDA vor den Gerichten zu verteidigen“.

Erneut Endstation: Der US-Supreme Court

Damit dürfte der Fall erneut beim Obersten Gerichtshof der USA landen. Der hatte Ende April in Rahmen einer Eilentscheidung die bisher erfolgten Urteile aufgehoben und verfügt, dass die Abtreibungspille bis zum Ende des Rechtsstreits zu den derzeit geltenden Bestimmungen verfügbar bleibt. Das Urteil des Berufungsgerichts hat daher vorerst keine unmittelbaren Folgen.

Begonnen hatte das juristische Tauziehen mit dem Urteil eines Bundesrichters aus Texas. Der hatte am Karfreitag dieses Jahres die Aufhebung der Zulassung der Abtreibungspille angeordnet, nachdem mehrere Ärztevereinigungen und einzelne Ärzte, die der Lebensrechtsbewegung nahestehen, Klage erhoben hatten. Das US-Justizministerium hatte daraufhin das zuständige Berufungsgericht angerufen. Das entschied, dass die Abtreibungspille zwar zugelassen bleibe, ordnete aber eine Rückkehr zu den Auflagen an, die die FDA vor 2016 selbst erlassen, in den Folgejahren dann jedoch mehrfach gravierend liberalisiert hatte. Daraufhin rief die Biden-Administration den Obersten Gerichtshof an.

Sondervotum hält Aufhebung der Zulassung für möglich

Hatten die Richter des Berufungsgerichts, Catharina Hayes, Kurt Engelhardt und Andrew Oldham, damals vor allem zu prüfen, ob der texanische Bundesrichter Matthew Kacsmaryk die für eine Urteilsfindung notwendigen Fakten angemessen berücksichtigt habe, so entschieden ihre Kollegen nun nach Anhörung beider Parteien. Wie die Richter in ihrem Urteil schreiben, erhielten diese je 40 Minuten, um den Richtern ihre jeweilige Position zu erläutern – doppelt so viel wie sonst üblich.

Im Ergebnis kamen Jennifer Walker Elrod, James C. Ho und Cory Todd Wilson jedoch zu demselben Urteil wie ihre Kollegen einige Monate zuvor. Mehr noch: Anders als seine Kollegen Jennifer Walker Elrod und Cory Todd Wilson, plädierte Richter James C. Ho in einem Sondervotum gar für die mögliche Aufhebung der Zulassung der Abtreibungspille. Seiner Ansicht nach ist die Verjährungsfrist für die Anfechtung der Erstzulassung der Abtreibungspille nicht abgelaufen, so dass die Kläger das Recht hätten, auch diese anzufechten.

Anwältin der Kläger zufrieden

Die Anwältin der Kläger, Erin Hawley, zeigte sich indes zufrieden mit der Urteilsfindung des Berufungsgerichts. Der „Washington Post“ sagte Hawley: „Der 5. Bezirk hat zu Recht von der FDA verlangt, ihre Aufgabe zu erfüllen und wichtige Schutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen wiederherzustellen, einschließlich der Beendigung illegaler Abtreibungen im Versandhandel.“  DT/reh

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Bundesrichter Kamala Harris US-Regierung

Weitere Artikel

Im Streit um die Abtreibungspille „Mifeprex“ soll der Oberste Gerichtshof klären, ob Richter die Einschätzung einer Arzneimittelbehörde bewerten und aufheben dürfen.
19.04.2023, 18 Uhr
Stefan Rehder
Mit ihrer radikalen Abtreibungspolitik wollen die Demokraten das Weiße Haus verteidigen. Joe Biden stellt das vor ein persönliches Dilemma.
08.02.2024, 13 Uhr
Maximilian Lutz

Kirche

Yannick Schmitz, Referent beim Berliner Vorortspräsidium des Cartellverbandes, sieht gute Gründe dafür, dass der Verband künftig wahrnehmbarer auftritt.
27.04.2024, 13 Uhr
Regina Einig
Das römische Dokument „Dignitas infinita" lädt ein, aus der Fülle der Identität als Erben Christi zu leben, statt eigene Identitäten zu konstruieren. 
26.04.2024, 17 Uhr
Dorothea Schmidt
Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig