Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Universell“, „unveräußerlich“, „unverzichtbar“ und „unteilbar“

Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wird 75 – im „Thema der Woche“ der aktuellen Ausgabe blickt die „Tagespost“ anlässlich dieses Meilensteins in der Menschheitsgeschichte zurück und nach vorn.
Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.
| Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.

Am 10. Dezember wird sie 75 Jahre alt: Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR). Wie auch immer man ihre Bindewirkung einschätzt, eines ist sicher: Mit der AEMR der Vereinten Nationen wurden zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit Rechte formuliert, die weltweit für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität gleichermaßen gelten sollen. Grund genug für die Tagespost der AEMR in ihrer aktuellen Ausgabe das „Thema der Woche“ zu widmen.

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Von der „Charta Magna Libertatum“ bis zu 10. Dezember 1948

Meisterhaft minimalistisch, entwirft zunächst Jörg Benedict, Ordinarius für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, mit feinen Striche eine Skizze der historischen Entwicklung der Menschenrechte, angefangen bei der „Charta Magna Libertatum“ (1215) über die englische Bill of Rights (1689), die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776), die Erklärung der französischen Nationalversammlung (26. August 1789) und die amerikanische Bill of Rights (25. September 1789) bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10. Dezember 1948.

Und als wäre das noch nicht genug, wirft der Rechtsphilosoph auch noch einen kritischen Blick auf die tatsächliche Geltung von Menschenrechten und ihre Durchsetzbarkeit. Dabei spart Benedict auch nicht mit Kritik, angefangen bei den Mächtigen der Welt bis hin zum einzelnen Medienkonsumenten.

Menschenrechte auf Abtreibung und selbstbestimmtes Sterben? – Geht´s noch?

In einem weiteren Essay beleuchtet sodann Tagespost-Korrespondent und Ethik-Experte Stefan Rehder kritisch die Bestrebungen, Abtreibungen und Euthanasie als Grund- und Menschenrechte zu etablieren. Eingehend setzt er sich auch mit den Begründungen von vorstaatlichen Rechten auseinander, zeigt zielsicher deren Schwachstellen im gegenwärtigen Menschrechtsdiskurs auf und erläutert, wie es eigentlich dazu kommen konnte, dass Menschenrechte heute nicht mehr bloß klassisch als reine „Abwehrrechte“ verstanden werden, sondern sich in Richtung „Anspruchsrechte“ zu entwickeln drohen.

Dabei nimmt er auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe vom 26. Februar 2000 noch einmal ins Visier und zeigt anhand eines einfachen Gedankenexperiments, warum weder Abtreibung noch die Selbsttötung ein „Recht“ und schon gar kein Grund- oder Menschenrecht darstellen können. DT/reh

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ den Rück- und Vorausblick zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

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