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„Frauenheldinnen“ üben Kritik an Bundesjustizministerium

Es geht um Paragraf 232 StGB: Der Verein warnt vor einer Legalisierung von Leihmutterschaft durch die Hintertür bei geplanter Gesetzesnovelle.
Leihmutterschaft durch die Hintertür?
Foto: xZhuravlevAndreyx via imago-imag (www.imago-images.de) | Der Verein Frauenheldinnen e.V. fordert eine sprachliche Anpassung der im Referentenentwurf stehenden Formulierung im endgültigen Gesetz.

Der Verein Frauenheldinnen e.V. warnt vor einem vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung“. „Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren“, forderte anlässlich des gestrigen „Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen“ die Vorsitzende des Vereins, Eva Engelken.

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Der Verein Frauenheldinnen e.V. setzt sich bundesweit für die Rechte von Frauen und Mädchen ein und engagiert sich eigenen Angaben zufolge, „juristisch, politisch und gesellschaftlich gegen jede Form der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers“.

Engelken: „Formulierung verwischt die klare Rechtslage“

Erforderlich ist der Referentenentwurf des BMJ, weil im Juli 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates zur „Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ in Kraft getreten ist und die EU-Mitgliedstaaten diese bis zum 15. Juli 2026 in nationales Recht überführen müssen.

„Indem der Entwurf so formuliert ist, als sei Leihmutterschaft eine grundsätzlich erlaubte Tätigkeit, die unter Umständen ausgenutzt werden kann, verwischt er die klare Rechtslage. Leihmutterschaft ist in Deutschland aus gutem Grund verboten – weil sie Frauenkörper instrumentalisiert und Kinder zur Ware macht“, so Engelken weiter. In Deutschland verböten das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Embryonenschutzgesetz die Werbung, Vermittlung und Anbahnung von Ersatzmutterschaften bei Strafe.

Formulierung als Türöffner für eine spätere Regulierung?

Laut Engelken erwecke der Gesetzentwurf des BMJ jedoch den Eindruck, als müsse erst eine zusätzliche Ausbeutung hinzukommen, damit Leihmutterschaft strafrechtlich relevant werde. Tatsächlich lautet die vom BMJ vorgelegte Formulierung für die Neufassung des Paragrafen 232 StGB (Menschenhandel): „Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer zum Zwecke der Ausbeutung eine andere Person (…) anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt. Ausbeutung im Sinne des Satzes 1 umfasst (…) 4. die Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft, (…).“

Der Verein Frauenheldinnen e.V. fordert eine sprachliche Anpassung der im Referentenentwurf stehenden Formulierung im endgültigen Gesetz. Statt „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“, müsse es „Ausbeutung durch Leihmutterschaft“ heißen. Nur so werde deutlich, dass Leihmutterschaft selbst eine Form der Ausbeutung ist – und nicht als grundsätzlich legitime Praxis erscheint, bei der lediglich besonders extreme Fälle strafbar sein sollen. Engelken: „Wer die Ausbeutung verbietet, aber die Praxis dahinter unausgesprochen normalisiert, öffnet die Tür für Lobbyismus und später für eine ‚regulierte‘ Leihmutterschaft. Das wäre ein Verrat an Frauen und Kindern.“  DT/reh

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