Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kommentar um "5 vor 12"

Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft

Der Europäische Gerichtshof zwingt Staaten, die bisher eine konservative Gesellschaftspolitik verfolgt haben, zur Anerkennung ausländischer Homo-Ehen – trotz fehlender EU-Zuständigkeit.
Umstrittenes EuGH-Urteil zur gleichgeschlechtlichen Ehe
Foto: IMAGO / Panama Picture | Wenn die EU ihre Kompetenzen im Bereich gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen weiter so ausdehnt, wird am Ende kein Raum mehr bleiben für nationale Identität, subsidiäre Verantwortung und demokratische ...

Die EU hat es geschafft: Mit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Präzedenzfall etabliert, der weit über den konkreten Fall zweier polnischer Staatsbürger hinausreicht.

Lesen Sie auch:

Nach diesem Urteil werden Staaten dazu verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen, die legal in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, anzuerkennen – selbst dann, wenn ihr eigenes Recht eine solche Verbindung nicht vorsieht.

Hoheitsrecht der Mitgliedstaaten durch die Hintertür ausgehebelt

Durch die Hintertür hat die Europäische Union das Hoheitsrecht der einzelnen EU-Staaten im Bereich Ehe und Familie damit de facto ausgehebelt. Welche Bereiche von Staaten, die bisher eine konservative Gesellschaftspolitik verfolgt haben, werden als Nächstes dran sein, wenn künftig von der EU anerkannte Praktiken und Ideologien in nationale Rechtsordnungen hineinwirken?

Dem Gerichtshof zufolge widerspreche eine solche Anerkennungspflicht nicht „der nationalen Identität des Herkunftsmitgliedstaats der Ehegatten“. Denn – interessant – diese Pflicht bedeute „nämlich nicht, dass dieser Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts vorsehen“ müsse. Formal zwingt also der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten nicht, die gleichgeschlechtliche Ehe in ihr nationales Recht aufzunehmen. Doch materiell gesehen muss er sie in allen praktischen Konsequenzen anerkennen, als ob es sie gäbe.

Der Gerichtshof relativiert diesen Eingriff zwar, indem er den Mitgliedstaaten einen „Wertungsspielraum“ bei den Modalitäten der Anerkennung zuspricht. Doch auch das ist Augenwischerei. Denn das Urteil schränkt diesen Spielraum unmittelbar wieder ein: Alle Modalitäten müssen so gestaltet sein, dass die Anerkennung weder unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert noch gleichgeschlechtliche Paare wegen ihrer sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden, was der Fall sei, wenn das nationale Recht für solche Paare keine Anerkennungsmodalität vorsieht, die jener für verschiedengeschlechtliche Paare gleichwertig ist.

Dem EU-Rechtstourismus Tür und Tor geöffnet

Das jüngste Urteil öffnet somit ein neues Kapitel im Phänomen, das man als EU-Rechtstourismus bezeichnen könnte: Von nun an kann ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem EU-Land geheiratet hat, in dem die „Ehe für alle“ zulässig ist, bei der Rückkehr in sein EU-Heimatland, das eine solche Verbindung rechtlich nicht kennt, dennoch die Anerkennung dieser Ehe einfordern. So wird nationales Recht dauerhaft neutralisiert.

Wenn die EU ihre Kompetenzen im Bereich gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen weiter so ausdehnt, wird am Ende kein Raum mehr bleiben für nationale Identität, subsidiäre Verantwortung und demokratische Selbstbestimmung. Und das gilt nicht nur für die Ehe – sondern für jede künftige gesellschaftspolitische Kontroverse.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Sina Hartert Demokratie Ehe für alle

Weitere Artikel

Die großen Texte Johannes Pauls II. über Liebe und Ehe haben ihren Ursprung nicht in abstrakter Theorie. Sie wuchsen aus Seelsorge und genauer Beobachtung des Lebens.
26.05.2026, 15 Uhr
Corbin Gams
Egal, ob die Ehe erst beginnt oder nach Jahren in eine Krise geraten ist: Für Paare in unterschiedlichen Situationen gibt es Unterstützung. Eine Auswahl an Angeboten zur Begleitung.
18.05.2026, 15 Uhr
Jakob Naser

Kirche

Im Gespräch mit der „Tagespost“ erklärt der Erziehungswissenschaftler Klaus Zierer, warum „Magnifica humanitas“ ein Weckruf für die Bildungspolitik ist.
05.06.2026, 14 Uhr
Jakob Naser
Das Benedikt XVI. Forum in Altötting zieht Priester, Ordensleute und Laien jeden Alters an. Der Kirchenrechtler Markus Graulich spricht über den Reiz der Veranstaltung.
05.06.2026, 10 Uhr
Regina Einig
Die Jahrestagung der Päpstlichen Stiftung „Centesimus annus“ unterstrich den Wert der kirchlichen Soziallehre und ihrer Prinzipien in Zeiten des Chaos und der Krisen.
04.06.2026, 13 Uhr
Guido Horst
In seinem Lehrschreiben „Mangnifica Humanitas“ gibt der Papst wichtige Anregungen für den Bildungsbereich, schreibt der Erziehungswissenschaftler Klaus Zierer in einem Gastbeitrag.
03.06.2026, 21 Uhr
Klaus Zierer