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Abschaffung des Ehegattensplittings „familienpolitische Bankrotterklärung“

Der ehemalige Thüringer Finanzminister und Präsident des deutschen Familienverbandes Klaus Zeh sieht die Pläne der Bundesfamilienministerin kritisch.
Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands.
Foto: dpa | Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands, sieht die Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, das Ehegattensplitting abzuschaffen, kritisch.

Der frühere Thüringer Finanzminister und Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV) hat sich kritisch zu den Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus geäußert. „Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte in der Bundesrepublik bezahlen müssten“, so Zeh am Mittwoch in Berlin. Eine Streichung des Ehegattensplittings sei laut dem ehemaligen Finanzminister verfassungswidrig: Das Ehegattensplitting sei eine Vorgabe des Grundgesetzes zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gelte insbesondere für die Ehe, in der sich die Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet hätten. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden. 

Zeh forderte im Gegensatz eine Ausweitung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiere und Kinder dadurch besserstelle. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich. „Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“ 

Familiensplitting begünstigt auch Alleinerziehende

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen von beiden zusammen veranlagten Ehepartnerinnen und -partnern addiert, durch zwei geteilt und daraus der Steuersatz berechnet. Dadurch wird die Progressionskurve des Einkommensteuersatzes abgeflacht. Ein Familiensplitting würde die Anzahl der Kinder mitberücksichtigen. 

Erst 2023 hatte die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) untersucht, wie sich die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting auf verschiedene Familienkonstellationen und Einkommensgruppen auswirken würde. Laut KAS wäre der Steuervorteil für Familien mit Kindern dadurch umso größer, je mehr Kinder ein Paar hat. Am meisten würden Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und unverheiratete Eltern profitieren. Für Eltern mit erwachsenen Kindern müsste laut der Untersuchung eine großzügige Übergangsregelung eingeführt werden.

 

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