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Wegen Äußerungen über Homosexuelle: Prozess gegen Ulrich Kutschera

Der Prozess gegen den Kasseler Biologieprofessor Ulrich Kutschera hat begonnen. Der Vorwurf: Volksverhetzung.
Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera vor Gericht
Foto: Göran Gehlen (dpa) | Biologie-Professor steht wegen Äußerungen zu Homosexuellen vor Gericht.

Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera steht vor Gericht. Das Amtsgericht Kassel hat zu klären, ob der Wissenschaftler sich der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung schuldig gemacht hat. Darüber berichtet die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) in ihrer Online-Ausgabe.

Umfangreiche Beweisanträge

Der Prozess gegen den Kasseler Biologieprofessor wird unter großem öffentlichen Interesse geführt, musste aber am Mittwoch ergebnislos vertagt werden. Selbst eine mehr als sechsstündige Verhandlung reichte nicht, um den umfangreichen Anträgen gerecht zu werden. Kutscheras Verteidiger Markus Sittig stellte 14 Beweisanträge. Durch die Anhörung von verschiedenen Wissenschaftlern und einem Kinderarzt soll gezeigt werden, dass Kutscheras Äußerungen wissenschaftlich belegte Tatsachen darstellen.

"Homo-Ehe" als "Kinderschänder-Szenario"

Kutschera hatte in einem Interview, das 2017 auf „kath.net“ erschienen war, unter anderem gesagt, die „Homo-Ehe“ eröffne ein „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“. Bei einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sehe er „staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen“.

Kutschera zitiert Studien aus den USA

Unter Berufung auf Studien aus den USA hatte Ulrich Kutschera damals gegenüber der HNA eine „mindestens 10-fach höhere Wahrscheinlichkeit einer Kindesmisshandlung“ in gleichgeschlechtlichen Beziehungen als Grund für seine Befürchtungen angeführt. Was den sexuellen Missbrauch betrifft, verweist der Evolutionsbiologe auf den begünstigenden Wegfall der „Inzest-Hemmung“ bei fehlender Blutsverwandtschaft von Eltern und (adoptierten) Kindern.

Fortsetzung ungewiss

Da die Suche nach einem Fortsetzungstermin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen drei Wochen scheiterte, setzte der Richter das Verfahren aus. Es muss daher neu aufgerollt werden.

DT (jobo)

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