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Texas will Trans-Behandlungen Minderjähriger als „Kindesmisshandlung“ ahnden

Der Gouverneur von Texas will Eltern wegen „Kindesmisshandlung“ strafrechtlich belangen, wenn sie dem Kind die Geschlechtsumwandlung erlauben.
Texas will Trans-Behandlungen Minderjähriger als „Kindesmisshandlung“ ahnden
Foto: Francesca Russell via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Ein Junge und Mädchen in Prinzessinnenkleid. In Texas sollen laut des Gouverneurs Eltern, die ihren Kindern eine Geschlechtsangleichung erlauben, strafrechtlich verfolgt werden können.

Im US-Bundesstaat Texas könnten hormonelle und operative Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung Minderjähriger bald als „Kindesmisshandlung“ eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden. Das christliche Nachrichtenportal Mercatornet berichtet über einen entsprechenden Brief, in dem sich der texanische Gouverneur Greg Abbott an das texanische Ministerium für Familie und Schutzmaßnahmen wandte. Der republikanische Politiker und Jurist betonte darin, dass die Behörde „verantwortlich für den Schutz von Kindern vor Misshandlung“ sei. Überdies habe er davor gewarnt, dass Lehrer, Ärzte, Krankenschwestern und andere, die einen mutmaßlichen Missbrauch nicht meldeten, strafrechtliche Sanktionen auf sich ziehen könnten.

Damit entsprach Abbott, so Mercatornet, einer förmlichen Stellungnahme („formal opinion“) des Generalstaatsanwalts von Texas, Ken Paxton, „wodurch eine rechtliche Begründung für diesen kontroversen Schritt geschaffen wurde“. Eine solche Stellungnahme habe zwar keine Gesetzeskraft, dennoch werde von öffentlichen Bediensteten eine entsprechende Verhaltensweise erwartet. Paxton hatte getwittert: „Operative Geschlechtsumwandlungen und Pubertätsblocker, die Kindern verschrieben werden, sind unter texanischem Recht ‚Kindesmisshandlung‘. Diese Eingriffe sind ungeheuerlich und tragisch.“

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Eine „Geschlechtsumwandlung“ gebe es nicht

Transgenderismus sei eine Modeerscheinung, sogar in einem konservativen Staat wie Texas, heißt es weiter auf Mercatornet. Abbotts Direktive sei von einigen Staatsanwälten abgelehnt worden. Transaktivist Chase Strangio schrieb dazu auf Twitter: „Dies ist ein absoluter Albtraum. Denn Ihre Kinder zu unterstützen, ist KEINE Kindesmisshandlung, und Familien werden geschützt und verteidigt werden, so gut wir können und wenn wir Ihnen helfen müssen, aus Texas herauszukommen, werden wir das ebenfalls tun. Leider ist das die schreckliche Welt, in der wir leben.“

Dennoch, so Mercatornet weiter, sei das Argument des Generalstaatsanwalts durchaus sehr sinnvoll. Zu einer medizinischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Genderdysphorie gehöre fast immer die Verabreichung von Testosteron an Mädchen und Östrogen an Jungen, die sie unfruchtbar machen kann. Es sei keine kosmetische Behandlung, sondern eine lebenslange Veränderung: „Nach der Hormonbehandlung kommen nervtötende chirurgische Eingriffe – beidseitige Brustentfernungen, Kastrationen, Penisentfernungen, Gebärmutterentfernungen, Vaginalplastik-OPs und Phalloplastik-OPs. All diese tragen das Risiko für schwerwiegende Komplikationen.“ 

Paxton schreibt dazu: „Kein Arzt kann ein vollständig funktionierendes männliches Geschlechtsorgan durch ein vollständig funktionierendes weibliches Geschlechtsorgan (und vice versa) ersetzen“. In Wirklichkeit „versuchen diese ‚Geschlechtsumwandlungs‘-Prozeduren, ein vollständig funktionierendes Geschlechtsorgan kaputtzumachen, um kosmetisch die Illusion einer Geschlechtsumwandlung zu erzeugen“.

Kinderschutz bedeute auch, die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu bewahren

Doch Paxtons zentrales Argument bestehe darin, dass diesen Kindern ihr Grundrecht auf Fortpflanzung aberkannt werde. „Angesichts der besonders verletzlichen Natur von Kindern und den eindeutigen Gefahren einer Sterilisation, wie es sich in der ganzen Geschichte gezeigt hat, ist es wichtig, den Knackpunkt der Frage hervorzuheben“, nämlich den, als Eltern einer „Geschlechtsumwandlung“ zuzustimmen oder sie als Arzt durchzuführen, „bevor diese Kinder die Rechtsfähigkeit haben, diesen Eingriffen und Behandlungen zuzustimmen – dass dies Kindesmisshandlung darstellt“, erklärt der texanische Generalstaatsanwalt in seiner Rechtsauffassung „Opinion No. KP-0401“. Das texanische Familienrecht sei „eindeutig geregelt – dem Kind oder seinem Wachstum und seiner Entwicklung erheblichen Schaden zuzufügen, ist Kindesmisshandlung“, betont Paxton. DT/ks

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