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Peter Dabrock: „Wir müssen sehen, wie wir die Balance finden“

Wer etwas persönlich für falsch halte, müsse es deswegen noch nicht anderen verbieten, meint der Ethiker Peter Dabrock. Ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats über die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen, nicht-invasive Gentests und die mögliche Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Von Stefan Rehder
Prof. Dr. Peter Dabrock
Foto: FAU/David Hartfiel (FAU/David Hartfiel) | Prof. Dr. Peter Dabrock, Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie (Ethik) an der FAU. (Bild: FAU/David Hartfiel)

Herr Professor Dabrock, Bischof Martin Hein (Kurhessen) hat bei seinem turnusgemäßen Ausscheiden aus dem Ethikrat vermerkt: Gäbe es den Rat nicht, müsse man ihn erfinden. Wie stolz macht den Vorsitzenden des 26-köpfigen Gremiums, das Regierung und Parlament in Fragen beraten soll, die von den Wissenschaften aufgeworfen werden, ein solches Kompliment?

Professor Peter Dabrock: Natürlich ist es erfreulich, wenn jemand, der sich selbst vier Jahre so konstruktiv in den Ethikrat eingebracht hat und von allen Kolleginnen und Kollegen hochgeschätzt wurde, ein solches Resümee zieht. Für mich ist mit solchem Lob jedoch immer auch ein Auftrag verbunden. Dass wir den gerade jetzt sehr gewissenhaft wahrnehmen, wo die Lebenswissenschaften im Verbund mit Fragen der Digitalisierung unser Leben stark beeinflussen, ist mir ein echtes Anliegen. Was ich am Ethikrat sehr schätze, ist neben seiner Unabhängigkeit die Ernsthaftigkeit und die Pluralität, mit der er zu Werke geht. Viele Fragestellungen werden in unserem Gremium ja kontrovers debattiert. Dennoch mühen wir uns, durch die Kontroverse hindurch einen möglichst breiten Korridor für gemeinsame Perspektiven und Handlungsempfehlungen zu bahnen. Das schließt nicht aus, dass Mitglieder, die bestimme Punkte nicht mittragen können oder wollen, diese Abweichungen auch zum Ausdruck bringen sollen. Meines Erachtens gehört dies zu einem von Gesetzes wegen pluralen Gremium dazu.

Bischof Hein hat den Ethikrat auch als „Labor für gesellschaftliche Diskussionen“ bezeichnet. Nun haben Regierung und Parlament monatelang über die Reform des § 219a Strafgesetzbuch gestritten. Trotzdem hat der Ethikrat sich dazu nicht geäußert. Gefiel ihm – um im Bild zu bleiben – die Versuchsanordnung nicht?

Das Bild des Labors ist mir durchaus sympathisch. Nur, der Ethikrat trifft sich, wie Sie ja wissen, einmal im Monat. Und vor diesem Hintergrund müssen wir sehr sorgfältig auswählen, wozu wir uns – immer nach langen Diskussionen – äußern. Ein Kriterium ist dabei, ob und wieweit eine Fragestellung bereits von anderen diskutiert worden ist. Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem – kann nicht das Motto des Ethikrats sein. Zum spezifischen Auftrag unseres Gremiums gehört es, jene Themen zu identifizieren, die einerseits eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft besitzen, andererseits aber gewissermaßen noch in den Kinderschuhen stecken oder jedenfalls das ihnen innewohnende Potenzial noch nicht voll entfaltet haben. Hier wollen wir Orientierung anbieten. Beim § 219a StGB hätte der Ethikrat meiner Meinung nach nichts grundsätzlich Neues zu sagen. Was nicht heißt, dass dies eine unwichtige Fragestellung wäre. Ganz im Gegenteil. Persönlich halte ich das für eine sehr wichtige Frage, und habe mich deswegen dazu auch schon mehrfach geäußert.

Aber als Wissenschaftler und nicht als Amt. Warum so bescheiden?

Ich habe mich als Ethiker geäußert, von dem viele wissen, dass er auch Vorsitzender des Ethikrates ist. Der Ethikrat selbst äußert sich offiziell immer nur in seinen Stellungnahmen. Einzelne Mitglieder, und da ist der Vorsitzende keine Ausnahme, nehmen darüber hinaus zu einigen Fragen aus ihrer Sicht eine hoffentlich begründete Position ein und vertreten diese dann auch öffentlich.

Und wie würde der Ethiker Peter Dabrock diesen Konflikt lösen?

Ich bin immer vorsichtig zu sagen, ich „löse“ einen Konflikt. Es geht eher darum, einer Konfliktsituation oder einer dilemmatischen Situation möglichst verantwortungsvoll zu begegnen. Dabei müssen allgemeine Grundsätze und persönliche Gewissensentscheidungen in die Waagschale geworfen werden. Als Ethiker kommt für mich hinzu, dass ich respektieren muss, dass wir in einer pluralen Gesellschaft leben, in der man für die eigene Position zwar werben, aber nicht sehr oft für jeden für verbindlich erklären kann. Daraus, dass ich persönlich etwas für ungut halte, folgt nicht schon, dass ich es auch anderen verbieten muss. Wir müssen sehen, wie wir die Balance finden. Und bei Themen wie dem Schwangerschaftsabbruch ist das hochschwierig.

Inwiefern?

Dass wir es bei einer Schwangerschaft mit zwei Personen in einer zu tun haben, macht die Situation, wenn es zu einem Konflikt kommt, überaus komplex. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass keine Frau leichtfertig einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Ich denke, das kann man so sagen und ich finde es wichtig, dass niemand unterstellt, Frauen machten das irgendwie mit links. Dann gilt es für mich aber auch grundsätzlich festzuhalten, dass jeder Schwangerschaftsabbruch, der durchgeführt wird, einer zuviel ist. Vor diesem Hintergrund haben wir als plurale Gesellschaft mit unserer Regelungsarchitektur eigentlich eine sinnvolle Lösung gefunden, die wir meines Erachtens nicht angreifen sollten. Deswegen begrüße ich auch, dass der Bundestag mehrheitlich beschlossen hat, den § 219a StGB zwar zu modifizieren, aber nicht abzuschaffen. Er gehört in diese Regelungsarchitektur hinein, die als Ganze deutlich macht, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen zwar straffrei, aber eben doch rechtswidrig ist. Unser Recht hält so an Prinzipien fest, gesteht sich aber auch selbst ein, dass es aufgrund dieser einzigartig komplexen Situation – zwei in einer – an seine Grenzen stößt. Für mich als Ethiker ist dies ein bemerkenswertes Eingeständnis und ein Zeichen einer hohen Kultur des Rechts.

Eng verbunden mit dem Thema Abtreibung sind die vergleichsweise neuen, nichtinvasiven Bluttests, mit denen Paare ungeborene Kinder früher und für die Frauen risikoloser als bisher auf Trisomien testen lassen können. Sie haben sich für die Aufnahme solcher Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochen. Warum?

Es ist ganz interessant, wie eine Äußerung medial aufgenommen und verbreitet wird. So wie Sie das jetzt formulieren, klingt es fast so, als könnte ich mir nichts Besseres vorstellen.

Und klingen müsste es wie?

Zunächst habe ich begrüßt, dass es zum Thema eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag gab. Denn wir müssen über das Thema reden und dabei mindestens zwei Ebenen unterscheiden: Die erste betrifft den allgemeinen Umgang mit Menschen mit Behinderung. Dabei sollten wir bedenken: Mit Tests verhindert man nicht, dass es Behinderungen gibt. Man muss sich klar machen: Mehr als 90 Prozent aller Behinderungen werden während oder nach der Geburt erworben, und diese Menschen erfahren doch auch Liebe. Dann: Handelt es sich bei der Debatte um die neuen Tests nicht um eine Stellvertreterdebatte? Es wirkt so, als sei zu erwarten, dass zu den rund 100 000 Schwangerschaftsabbrüchen in Zukunft dann ganz viele nach nichtinvasiven Pränataldiagnostiken hinzukämen. In Wirklichkeit machen aber die medizinischen Indikationen derzeit nur drei Prozent aller Fälle aus.

Eben sagten Sie, jeder Schwangerschaftsabbruch sei einer zuviel.

Richtig und für sich genommen ist das quantitative Argument auch keins. Ich finde es jedoch wichtig, dass wir uns auch über die Dimension klar werden, und ich glaube, dass die in der Bevölkerung so nicht bekannt ist. Es wird also nicht um weitere 100 000 Fälle gehen.

Worum dann?

Hier kommt die zweite Ebene ins Spiel, die ich gerne von der ersten unterschieden sähe. Auch hier geht es zunächst um eine Präzisierung: Die Frage ist ja nicht mehr: zulassen oder verbieten. Die Tests sind zugelassen. Die Frage ist nur, ob sie, wie auch die invasiven Tests bei Risikoschwangerschaften in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Und da halte ich es für eine nicht plausibel zu machende Ungleichbehandlung, wenn wir sagen, die einen Tests finanzieren wir, die anderen aber nicht, zumal diese – anders als die invasiven Tests – nicht mit dem Risiko einer Fehlgeburt verbunden sind.

Heiß diskutiert wird auch die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Sie lehnen eine solche Einführung ab. Weshalb?

Zunächst, ich halte die Bereitschaft zur Organspende für eine aus gesellschaftlicher sowie aus meiner eigenen, christlichen Perspektive heraus für eine sinnvolle und zu fördernde Haltung, weil sie gelebte Solidarität mit schwerstkranken Menschen ist. Es gibt aber gar keinen Beleg dafür, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden führt. Studien zeigen vielmehr, dass die Zunahme von Organspenden in anderen Ländern auf der Verbesserung der Organisationsstrukturen beruhen, wie jetzt auch kürzlich im Bundestag beschlossen, was ich im übrigen begrüße. Aber deshalb sollten wir auch abwarten, ob das was bringt. Unabhängig davon gilt es meines Erachtens drei Dinge zu beachten.

Nämlich?

Erstens: Es hat sich bewährt, bei höchstpersönlichen Fragestellungen auf Zustimmung zu setzen. Heute müssen wir sogar jeder Datenweitergabe aktiv zustimmen. Und dann soll ausgerechnet bei einer Frage, bei der es um Leben und Tod geht, Schweigen als Zustimmung gelten? Das verstehe, wer will. Zweitens: Normalerweise verfährt der Staat bei der Regelung von Sachverhalten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das heißt: wähle zuerst immer das mildeste Mittel. So könnte man die jetzige schon existierende Entscheidungslösung schärfer stellen und – wie jüngst von einer Gruppe Abgeordneter um Frau Baerbock und Herrn Pilsinger vorgeschlagen – ein Zentralregister einführen, in das sich jeder eintragen kann, ob er bereit ist, Organe zu spenden oder nicht. Dann hätten die zuständigen Stellen schnell und sicher Zugriff auf alle Organspendewilligen. Drittens hätte die Einführung der Widerspruchsregelung einen massiven Wechsel in unserer Trauerkultur zur Folge. Das scheint mir in der Debatte kaum bedacht worden zu sein.

Klären Sie uns auf...

Wer die doppelte Widerspruchsregelung favorisiert, bei der auch die Angehörigen einer Organentnahme widersprechen können sollen, der verlangt, dass Angehörige während ihres Trauerprozesses aktiv werden müssen, um etwas zu verhindern, das sie nicht wollen. Ich halte das für einen ganz erheblichen Eingriff. Und wenn nicht mehr diejenigen, die etwas wollen, darum bitten müssen, und wenn bei fehlender Kenntnis über die Einstellung zur Organspende transplantiert werden darf, handelt es sich letztlich um eine Organabgabepflicht. Ich weiß, Herr Spahn hört das nicht gern, aber ich finde, hier muss der Wahrheit das Wort gegeben werden. Auch die Steuerpflicht hört ja nicht auf eine Pflicht zu sein, nur weil sich Einzelne davon befreien lassen können.

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