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Wie der Angriff auf Israel den Streit um „fake news“ befeuert

Der Hamas-Terror zieht auch in den sozialen Medien Kreise. Für die EU ein Grund, bei Elon Musk auf rigorosere Kontrolle zu pochen.
Social Media - Fake News
Foto: IMAGO/Jonathan Raa (www.imago-images.de) | Nicht der einzige Ort für falsche und wahre Informationen, aber einer der umstrittensten: Die Social-Media-Plattform "X".

Ein Dokument des Weißen Hauses zur finanziellen Unterstützung Israels, das es nie gegeben hat. Ein Video vom Abschuss eines Kampfhelikopters, das eigentlich aus einem Computerspiel stammt (s. unten). Oder ein Filmschnipsel, der eine aktuelle Entführung palästinensischer Kinder durch Israelis zeigen soll, aber nur eine Kontrolle vor einigen Jahren zeigt: Wie nicht anders zu erwarten hat auch der jüngste Kriegsausbruch in Israel in kürzester Zeit zu einer Flut von „fake news“ geführt, also irrtümlich oder bewusst verbreiteter Falschinformation, vor allem in den sozialen Medien. Besonders betroffen scheint der Kurznachrichtendienst „X“, vormals Twitter, aber auch die chinesische Social-Media-Plattform „Tiktok“.

Die wohl bestürzendste und auch am weitesten verbreitete Information, die sich im Nachhinein als zumindest zweifelhaft herausgestellt hat, ist allerdings die der Babys, die im Kibbuz Kfar Azar von Hamas-Terroristen geköpft worden sein sollen. Ausgehend von einem Bericht des israelischen TV-Senders „i24news“ hatten zahlreiche Medien - auch die Tagespost – über 40 tote Babys berichtet, von denen einige auch geköpft worden seien. Auf den sozialen Medien vermischten sich anschließend die Formulierungen, sodass vielfach die Rede von 40 geköpften Babys war. Dass Babys geköpft wurden, ist nicht ausgeschlossen. Bisher jedoch wollte die israelische Armee dies nicht offiziell bestätigen; und während das israelische Außenministerium die Zahl von 40 getöteten Kleinkindern bestätigte, wollten sich Medienberichten zufolge andere Regierungsstellen dem nicht anschließen. Sicher ist nur, dass Kinder und Babys ermordet wurden. Bildbeweise, die verbrannte Babyleichen zeigen, belegen dies; zudem sind wohl israelische Soldaten von Hamas-Kämpfern geköpft worden.

Breton gegen Musk

Ungeachtet der Tatsache, dass zweifelhafte Informationen also auch über herkömmliche Kanäle unkritisch Verbreitung finden, hat sich die Europäische Union in Gestalt ihres Kommissars Thierry Breton den Krieg zum Anlass genommen, erneut öffentlichkeitswirksam gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Internet vorzugehen. So schrieb Breton in einem selbst auf der Plattform X veröffentlichten Brief an dessen Eigentümer Elon Musk, es lägen Hinweise vor, dass Musks Plattform gerade im Kontext des Hamas-Terrors genutzt werde, um Falschinformationen, aber auch „illegale Inhalte“ zu verbreiten. Er erinnere an die „sehr präzisen Verpflichtungen“ des „Digital Services Act“ (DSA), einer neuen EU-Verordnung, die digitale Plattformen regulieren soll; diesen gelte es nachzukommen, andernfalls könnten Strafen erhoben werden. Anschließend an den offenen Brief bekam X auch eine formale Anfrage der EU nach Einhaltung der DSA-Regulierung zugestellt.

Musk reagierte prompt: Breton möge bitte die konkreten Verstöße auf X auflisten, sodass die Öffentlichkeit sich ein Bild davon machen könne. Später fügte er hinzu: „Keine Hinterzimmergeschäfte“. Ganz anders hat sich nun die X-Chefin Linda Yaccarino zu Wort gemeldet. In der von ihr veröffentlichten offiziellen Antwort der Plattform auf Bretons Schreiben versichert sie nicht nur, den eigenen Unternehmensrichtlinien entsprechend etwa die Verbreitung von fake news zu bekämpfen, und Benutzerkonten von Terroristen oder Terrorunterstützern zu entfernen. Es werde auch generell auf die Einhaltung der Regeln geachtet. Und unter diesen sei auch „gewaltvolle Sprache“ verboten, sodass es Nutzern verboten sei, auf „den Schaden anderer zu hoffen, ihn sich zu wünschen oder herbeizusehnen“.

Kontrolle, aber wie?

Während das Unternehmen also etwas widersprüchlich kommuniziert – so fällt es alles andere als schwer, auf X zumindest böse Wünsche zu finden, und damit den von Musk geforderten Beweis des Verstoßes gegen Plattformrichtlinien anzutreten – steht im Hintergrund ein größerer Konflikt über die Intensität der Kontrolle, die über das Nutzerverhalten ausgeübt werden sollte. Musk gilt als Verfechter einer stärkeren Gewichtung der freien Meinungsäußerung, während Breton stärker an die wohltuende Wirkung staatlicher Kontrolle glaubt und in der Vergangenheit auch schon mal forderte, Social-Media-Plattformen im Fall von öffentlichen Unruhen abzuschalten; ein Vorgehen, das bislang eher aus autokratischen Ländern bekannt ist. Auch Twitter, jetzt X, drohte Breton bereits im Juli explizit mit der Abschaltung, sollten Bestimmungen des DSA nicht eingehalten werden. Doch während der DSA die Social-Media-Plattformen zu umfangreicher Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen zwingt, ist zumindest Laien nicht immer klar, was eigentlich in der EU als „illegal“ angesehen wird, da die Illegalität einzelner Inhalte auf nationaler Ebene oder durch davon unabhängige weitere EU-Regulierungen festgeschrieben wird, nicht aber durch den DSA.

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Musk, der eine zu starke „Moderation“ skeptisch sieht, hatte nach seinem Kauf von Twitter tausende der Moderatoren, die gegen problematische Inhalte vorgehen sollen, gefeuert. Stattdessen können seit einiger Zeit die Nutzer selbst fragwürdige Posts mit einordnender Information berichtigen können, den sogenannten „community notes“. Dass er mit dieser wenig autoritativen, schwarmintelligenzbasierten Lösung im Kampf gegen Fehlinformation den Geschmack der EU-Kommission nicht ganz getroffen hat, ist offensichtlich. Nach Bretons neuerlicher Intervention hat X nun bis Ende Oktober Zeit, die offenen Fragen der EU zu beantworten. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend ausfallen, gibt der Instrumentenkasten der EU einiges her: bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes kann die EU als Strafzahlung verhängen, sollten die Vorgaben nicht erfüllt werden.

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