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Das englische Bildungsministerium greift ein

Regierungsbeauftragter für Redefreiheit in England ernannt.
Houses of Parliament, London
Foto: IMAGO/Vuk Valcic (www.imago-images.de) | Redefreiheit an Universitäten zu schützen, ist jetzt in England eine Aufgabe der Politik. Dazu wurde ein Beauftragter ernannt.

An englischen Universitäten ist die freie Rede in den letzten Jahren zunehmend gefährdet. Deshalb hat die englische Regierung nun die Notbremse gezogen und einen Beauftragten ernannt, der dafür sorgen soll, dass in öffentlichen Debatten im Bildungsbereich die akademische Freiheit, alle Standpunkte zu äußern und zu diskutieren, wieder gewährleistet ist. Der neue „free speach champion“ Arif Ahmed sicherte zu, dass er sich auf dem Feld der derzeit geführten Kulturkriege nicht positionieren und auch nicht die von der Regierung vertretenen Ansichten bevorzugt vertreten werde.

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Teil des Gesetzes

Die Einrichtung eines Beauftragten für freie Rede war vom englischen Bildungsministerium im Jahr 2021 als Teil der Gesetzesvorlage für die universitäre Bildung beschlossen worden. Arif, der in Cambridge eine Professur für Philosophie innehat, ist nicht nur für die Durchsetzung der nach seinen Worten stark bedrohten Redefreiheit zuständig. Er wird innerhalb seiner neuen Aufgabe auf Untersuchungen einleiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Redner aufgrund der von ihnen vertretenen Standpunkte wieder ausgeladen oder Veranstaltungen gestört werden.

Das am 11. Mai in Kraft getretene neue Gesetz sieht in diesem Fall Sanktionen für die betreffenden Universitäten vor. Als Verstöße gegen die Redefreiheit gelten laut Arif das sogenannte „nonplatforming“, also den generellen Ausschluss bestimmter Redner aber auch verpflichtendes Training gegen als ideologische Vorurteile gekennzeichnete Überzeugungen für Angestellte, Professoren und Studenten. Auch die Disziplinierung von Lehrbeauftragten für ihre Aktivitäten in den sozialen Netzwerken fällt unter Einschränkung der Redefreiheit.

Redefreiheit und Klagefreiheit

Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Katholiken, die in den sozialen Netzwerken Glaubensüberzeugungen zum Ausdruck bringen, deshalb nicht mehr wie bisher gekündigt werden dürfen. In der Diskussion stehen auch Geheimhaltungsvereinbarungen, die in England derzeit genutzt werden, um zu verbieten, dass Angestellte oder Studenten unsachgemäße interne Debatten oder Mobbing in die Öffentlichkeit tragen. In einem Blogpost des Bildungsministeriums hieß es hierzu: „Studenten, Angestellte und eingeladene Redner werden in der Lage sein, Beschwerden vor Gericht zu bringen, wenn sie der Ansicht sind, dass sie aufgrund der Äußerung ihrer Ansichten benachteiligt worden und ihre Rechte gesetzwidrig eingeschränkt worden sind.“ DT/bst

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Meldung Barbara Stühlmeyer

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