Der in wenigen Tagen beginnenden Generalsynode der Anglikanischen Kirche ist jüngst ein Dokument vorgelegt worden, in dem die Wiedereinführung der „Laiisierung“ als Sanktion gefordert wird, das berichtet die Times heute in ihrem Onlineportal. Vor 20 Jahren wurde in der anglikanischen Kirche die Möglichkeit der „Laiisierung“ von Priestern und Diakonen als Strafmaßnahme abgeschafft. Im Zuge des Missbrauchsskandals wird diese Möglichkeit für Priester nun wieder neu diskutiert.
Auch Bischöfe im Fokus
Die Maßnahme ist, so das Dokument, als Höchststrafe gedacht. Die Synode wird in der nächsten Woche darüber diskutieren, schreibt das Londoner Blatt. Bischöfe und Erzbischöfe werden in dem Gesetzesvorschlag ausdrücklich mit erwähnt. Auch sie sollen, sofern sie als Täter oder durch Vertuschung von Straftaten anderer schuldig geworden sind, ihrer Ämter enthoben und in den Laienstand zurückversetzt werden.
Die umgangssprachlich „Laisierung“ genannte Entlassung aus dem Klerikerstand wurde als Strafmaßnahme in der anglikanischen Kirche im Jahr 1963 erstmals eingeführt und mit dem Gesetz für die Disziplinierung von Klerikern aus dem Jahr 2003 ausgesetzt. Der nun vorgelegte Entwurf für die Reform des anglikanischen Kirchenrechts in diesem Fall folgt dem Vorschlag der unabhängigen Untersuchungskommission des Kindesmissbrauchs aus dem Jahr 2020. Die Mitglieder der Kommission betonten, dass die Maßnahme für die von Missbrauch Betroffenen eine starke symbolische Wirkung habe.
Gnadenakt bleibt möglich
Das englische Kirchenrecht sieht die „Laiisierung“ allerdings nicht als unumkehrbar an. Sie kann durch einen Gnadenakt durch die Krone wieder aufgehoben werden. Richard Scorer, ein Anwalt und Sprecher einer Anzahl von Missbrauch Betroffener, kommentierte den Vorstoß mit den Worten: „Wenngleich ich jede Stärkung der Befugnis zur Laisierung von Priestern, die sich des Missbrauchs schuldig gemacht haben, begrüße, legt die Gesetzesvorlage diese Befugnis allein in die Hände der Bischöfe und das ist aus meiner Sicht falsch. Die Church of England braucht unabhängige Untersuchungen und Klageprozesse, bei denen die Rechte der Opfer gewahrt werden, die die Bischöfe in ihrer Handhabung der Angelegenheit so schwerwiegend verletzt haben.“
Den Bischöfen mehr Macht zu geben nannte der Anwalt einen Schritt in die falsche Richtung. Jede Stärkung disziplinarischer Maßnahmen, so der Jurist weiter, müsse Teil einer Bewegung hin zur Unabhängigkeit und zum Schutz der Rechte der Opfer sein, sodass Entscheidungen objektiv und fair getroffen werden könnten, ohne durch interne kirchenpolitische Erwägungen gefärbt zu sein. DT/bst
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