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Frankreich: Kardinal Barbarin freigesprochen

Keine Haft auf Bewährung für Kardinal Barbarin: Ein Berufungsgericht in Lyon spricht den Primas von Gallien in zweiter Instanz frei.
Kardinal Barbarin freigesprochen
Foto: Laurent Cipriani (AP) | Philippe Barbarin, Erzbischof von Lyon, beim Berufungsverfahren im November 2019.

Der französische Kardinal Philippe Barbarin ist am Donnerstag vom Berufungsgericht in Lyon vom Vorwurf der Nichtanzeige sexueller Übergriffe freigesprochen worden. Das berichten mehrere französische Medien übereinstimmend. Sowohl die Anwälte Barbarins wie auch die Staatsanwaltschaft hatten sich am Ende auf die Seite des Primas von Gallien gestellt. Der Kardinal habe sich nicht des Schweigens schuldig gemacht, urteilte das Gericht.

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Nie die Justiz behindern wollen

Der Generalstaatsanwalt hatte im Berufungsprozess erklärt, dass man das moralische Versagen der Kirche vom individuellen Fall Kardinal Barbarins trennen müsse. Barbarin habe nie in irgendeiner Weise die Justiz behindern wollen.

Kardinal Philippe Barbarin war im März in erster Instanz zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Priester, der vor 1991 mehrere Minderjährige sexuell missbraucht hatte, nicht angezeigt hatte. In Frankreich besteht eine strafbewehrte Pflicht, Missbrauchsfälle der Justiz zu melden. Gegen das Urteil legte der Kardinal Berufung ein. Er hatte sich seit dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens zurückgezogen und lässt seine Amtsgeschäfte ruhen. Den Rücktritt des Kardinals vom Amt des Erzbischofs von Lyon hatte Papst Franziskus jedoch nicht angenommen.

Barbarin hatte Rücktritt als Erzbischof angeboten

Nach Barbarins Rückzug hatte Michael Dubost, von 2000 bis August 2017 Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes in der Nähe der Hauptstadt Paris, das Erzbistum Lyon als Administrator verwaltet.

DT/mlu

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Redaktion Erzbischöfe Kardinäle Missbrauchsaffären Papst Franziskus Philippe Barbarin

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