Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Chur

Chur verbietet "Kommunion to go"

Nachdem die Kommunion in der Schweizer Pfarrei Stans in Pappschachteln zur Mitnahme ausgelegt wurde, schreitet nun der Apostolische Administrator des Bistums Chur ein. Die Mitnahme der Eucharistie sei untersagt, zumal wenn sie an Dritte gespendet werden solle.
Diskussion um Kommunion "to go" im Bistum Chur
Foto: Caroline Seidel (dpa) | Einzig Priester und Diakone seien ordentliche Spender der Eucharistie, außerordentliche Kommunionhelfer dürften zudem die Eucharistie nicht zu Spendung an Dritte weiterreichen, so Bürcher.

Der Apostolische Administrator des Bistums Chur, Peter Bürcher, hat ein Verbot ausgesprochen, Gläubigen die Eucharistie zur Spendung an Dritte auszuhändigen, ausgesprochen. In der Schweizer Pfarrei Stans (Kanton Nidwalden) wurde die Kommunion in kleinen Pappschachteln zur Mitnahme ausgelegt. Bürcher wies darauf hin, dass Eucharistie in einer Pyxis zum Ort der Spendung der Eucharistie gebracht werden müsse. Die Mitnahme der Eucharistie in Couverts und anderen Behältnissen sei untersagt, zumal wenn sie an Dritte gespendet werden sollte. Einzig Priester und Diakone seien ordentliche Spender der Eucharistie, außerordentliche Kommunionhelfer dürften zudem die Eucharistie nicht zur Spendung an Dritte weiterreichen.

Lesen Sie auch:

Konsekrierte Hostien würdig aufbewahren

Zu dem Vorgehen der Pfarrei äußerte sich gegen über der "Tagespost" bereits der Ordinarius für Liturgiewissenschaft an der Universität Wien, Hans-Jürgen Feulner. Es müsse gewährleistet werden, „dass konsekrierte Hostien würdig aufbewahrt und empfangen werden und vor allem nicht auch im seltenen Fall unwürdig benutzt“ werden könnten. Daher müsste überlegt werden, wie man „in einer genügend großen Kirche einen kurzen Wortgottesdienst mit physischer Kommunionspendung – unter Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften – halten könnte.“ Feulner gibt zu bedenken, dass die richtige Form gefunden werden müsse.

Der Kirchenrechtler Gero Weishaupt, der am Seminar von Rolduc/NL lehrt, stellt auf Anfrage der „Tagespost“ fest, dass es „die Instruktion „Redemptoris sacramentum“ von 2004 verbietet, dass jemand die heilige Eucharistie entgegen der Rechtsnorm nach Hause oder an einen anderen Ort mitnimmt, nicht zuletzt auch wegen der Gefahr, dass jemand die heiligen Eucharistie zu sakrilegischen Zwecken zurückbehält.“

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Redaktion Bistum Chur Diakon Eucharistie Kirchenrechtler Pfarrei

Weitere Artikel

Können Frauen in der Kirche Ämter mit Leitungsvollmacht übernehmen? Kirchenrechtler Martin Grichting widerspricht Kardinal Marc Ouellet, der dies befürwortet hatte.
18.02.2026, 16 Uhr
Guido Horst
Klar, aber nicht hart: Bei der 14. Deutsch-Österreichischen Kirchenrechtstagung in Wien ging es vor allem um kirchliche Anschlussfähigkeit und Profilschärfung.
06.03.2026, 15 Uhr
Stephan Baier
Verkaufen, verschenken oder umbauen? Ein Studientag in Paderborn beleuchtet die Umsetzung christlicher Gotteshäuser.
12.03.2026, 19 Uhr
Regina Einig

Kirche

„Eine der prägendsten Gestalten der katholischen Kirche in der DDR“: Joachim Wanke ist tot. Er war der erste Bischof des wiedergegründeten Bistums
12.03.2026, 11 Uhr
Meldung
Niedersachsens Reformpläne verwässern den Religionsunterricht weiter. Doch der will schon seit der Würzburger Synode keine klassische Glaubensunterweisung mehr sein.
11.03.2026, 11 Uhr
Sebastian Ostritsch
Kardinalstaatssekretär ist der einzige Nicht-Politiker unter den neuen „ehrenhaften Mitgliedern des Europäischen Verdienstordens“.
10.03.2026, 17 Uhr
Meldung