Mit einem unmittelbar wirksamen Rechtsakt hat Papst Franziskus eine Vorkehrung für die Zeit nach dem Ende seines Pontifikats geregelt. Das sogenannte Reskript regelt, dass im Falle einer Sedisvakanz (nach dem Tod oder Amtsverzicht des Papstes) zwischen den zwei Pontifikaten der Generalrevisor des Heiligen Stuhls im Amt bleiben soll. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnete Dokument wurde am Mittwoch vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.
Prüfung der Behörden und Ämter des Heiligen Stuhls
Nach Angaben von „Vatican News“ sei darin vorgesehen, „dass die ordentliche Verwaltung im Falle eines vakanten Apostolischen Stuhles nicht unterbrochen wird und dass die Kontrollfunktion weiterhin vom Amt des Generalrevisors unter der Aufsicht des Kardinals Camerlengo ausgeübt wird“. Der Generalrevisor untersteht dabei also unmittelbar dem Kardinal, der das Amt des Kämmerers (Camerlengo) ausübt: Seit Februar 2019 ist dies der irisch-amerikanische Kardinal Kevin Farrell.
Das Amt des Generalrevisors für finanzielle Angelegenheiten wurde erst 2014 von Papst Franziskus neu eingerichtet. Es wird seit 2017 durch den italienischen Finanz- und Wirtschaftsexperten Alessandro Cassinis Righini ausgeübt. Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung der Bilanzen aller Behörden und Ämter des Heiligen Stuhls, ferner gegebenenfalls die Meldung finanzieller Unregelmäßigkeiten an den vatikanischen Wirtschaftsrat.
Heimliche Finanztransaktionen verhindern
Im Falle eines unbesetzten Papststuhles berichtet er direkt an den Camerlengo (Kardinalkämmerer der Heiligen Römischen Kirche), der bis zur Wahl eines neuen Papstes die Amtsgeschäfte leitet. In der Phase der Sedisvakanz ist er neben dem Dekan des Kardinalskollegiums eine der leitenden Personen im Vatikan.
Die Kurienverfassung „Praedicate evangelium“, die Papst Franziskus vor einem Jahr in Kraft gesetzt hatte, hatte nicht geregelt, wer während einer Sedisvakanz die Tätigkeit des Generalrevisors übernimmt. Die neue Regelung soll „heimliche Finanztransaktionen“ der Vatikanbehörden in dieser Übergangszeit verhindern, so die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA). Während einer Sedisvakanz verlieren alle sonstigen die Behördenleiter ihre Ämter, während die Sekretäre geschäftsführend im Amt bleiben. DT/jmo
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