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Wo ist der Zusammenhang zwischen Gewaltenteilung und Missbrauchsprävention?

Der Moraltheologe Markus Christoph weist die These zurück, nur konsequente Gewaltenteilung mache die Kirche transparent und glaubwürdig.
Weihe eines Diakons
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof in Köln, weiht durch Handauflegung einen Diakon am 4. Juni 2023 in einem Gottesdienst mit Diakonenweihe in der Kirche Sankt Marien in Neuss.

In einem Beitrag für die „Tagespost“-Beilage „Welt&Kirche“ setzt sich der Moraltheologe Markus Christoph kritisch mit Forderungen des Synodalen Wegs auseinander, bei denen kein kausaler Zusammenhang mit dem Ziel der Missbrauchsprävention erkennbar sei. So weist Christoph, der im Studienhaus St. Petrus Canisius der Ordensgemeinschaft Servi Jesu et Mariae lehrt, die These zurück, wonach nur eine konsequente Gewaltenteilung die Kirche transparent und glaubwürdig mache.

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„Die synodalen Texte beschreiben Gewaltenteilung als notwendigen Schritt einer Inkulturation des Evangeliums in demokratisch geprägte Gesellschaften“, schreibt Christoph. Dabei sei das katholische Verständnis von kirchlicher Leitungsvollmacht vom Zweiten Vatikanum „präzise ausformuliert“ worden. Dem geweihten Amt komme die „gnadenhaft geschenkte Vollmacht“ zu, in persona Christi zu handeln.

Christus leitet seine Kirche durch das sakramentale Amt

Wörtlich schreibt Christoph: „Jesus hat den Aposteln eine sacra potestas übertragen, die seither im Sakrament der Weihe weitergegeben wird. Diese Vollmacht kommt nicht im Sinn neuzeitlicher Gewaltenteilung dem ganzen gläubigen Volk zu, sie wird dem Amtsträger nicht von den Laien verliehen, sie ist auch nicht an kommunikative Verständigung gebunden, sondern gründet in der sakramentalen Anteilnahme des Amtsträgers am Hirtendienst Christi.“ Durch das sakramentale Amt leite Christus selbst seine Kirche.

Darüber hinaus betont der Moraltheologe, der Missbrauchsskandal habe deutlich gemacht, wie wichtig Kontrolle und Transparenz sind. Beides sei aber mit der sakramentalen Leitungsvollmacht des Amtes vollauf vereinbar. Der Handlungstext des Synodalen Wegs zum Thema „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ erwähnt zwar kurz die von Christus eingesetzte Leitungsvollmacht, „sie spielt aber bei den weiteren Überlegungen keine Rolle“. Dabei bleibe unklar, „in welchem kausalen Zusammenhang Gewaltenteilung mit einer wirksamen Missbrauchsprävention stehen soll“.  DT/mlu

Über die irritierenden Forderungen des Synodalen Wegs: Lesen Sie den kompletten Beitrag in der Beilage "Welt&Kirche" der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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