Neuer Brief aus dem Vatikan

Vatikan verbietet Predigt und Taufspendung durch Laien

Der Vatikan schreibt erneut an den DBK-Vorsitzenden Bätzing und erteilt zentralen Synodalforderungen eine Absage. Der Sprecher der Bischöfe betont, im Gespräch bleiben zu wollen.
Kardinal Arthur Roche verweist auf geltendes liturgisches Recht
Foto: IMAGO/Grzegorz Galazka (www.imago-images.de)

Der Vatikan hat zentralen Forderungen des deutschen Synodalen Wegs offenbar erneut eine Absage erteilt. Wie das Online-Portal „katholisch.de“ am Donnerstagnachmittag berichtet, sehe der Vatikan „keinen Spielraum für die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier und für eine reguläre Taufspendung durch Laien“. Dies gehe aus einem Brief des Präfekten des Liturgiedikasteriums, Kardinal Arthur Roche, an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), den Limburger Bischöfe Georg Bätzing hervor, der „katholisch.de“ vorliegt.

Die "gegenwärtig geltende Lage" dargestellt

Laut dem Online-Portal habe die DBK bereits bestätigt, dass Bischof Bätzing den Brief aus dem Vatikan am Donnerstag um 11.30 Uhr erhalten habe. Im Wortlaut veröffentlicht ist das Schreiben jedoch bislang nicht. Dem Sprecher der DBK, Matthias Kopp, zufolge, greife der Brief Themen auf, die während des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November vergangenen Jahres im Vatikan erörtert worden seien.

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Wörtlich erklärte Kopp gegenüber „katholisch.de“: „Wir nehmen wahr, dass das Dikasterium im Brief die gegenwärtig geltende Lage zu den besprochenen Themen darstellt.“ Am Ende des Schreibens werde zum weiteren Dialog eingeladen, „den wir gerne annehmen“. Es sei gut, „dass wir so mit Rom im Gespräch bleiben“, so Kopp.

Roche verweist auf geltendes liturgisches Recht

Im Rahmen der fünften und abschließenden Synodalversammlung im Februar hatte der Synodale Weg einen Handlungstext verabschiedet, in dem die Bischöfe aufgefordert werden, eine sogenannte „Partikularnorm“ zu erarbeiten, die Laien in der Eucharistie offiziell die Predigt erlauben würde. Zudem soll überprüft werden, unter welchen Umständen Laien das Taufsakrament spenden und beim Ehesakrament assistieren dürfen.

Laut „katholisch.de“ verweist Kardinal Roche in seinem Brief an Bätzing auf das geltende liturgische Recht, das nur Klerikern die Predigt in der Eucharistiefeier erlaubt. Dies sei weder ein Ausschluss der Laien noch eine „Leugnung des Rechts und der Pflicht eines jeden Getauften, ob Mann oder Frau, das Evangelium zu verkünden, sondern vielmehr eine Bestätigung der Besonderheit dieser Form der Verkündigung, die die Homilie ist“, schreibt Roche. Es bestehe die Gefahr, so der Präfekt des Liturgiedikasteriums, dass „im Bewusstsein der christlichen Gemeinde Missverständnisse über die Gestalt und Identität des Priesters entstehen“.  DT/mlu

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