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Stetter-Karp: Frist für Änderungen in Texten ist abgelaufen

ZdK-Präsidentin wundert sich über Änderungsanträge der Bischöfe zu synodalen Texten. Sie hätten Zeit gehabt, ihre Änderungswünsche einzubringen.
ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp wundert sich über Änderungsanträge der Bischöfe zu synodalen Texten
Foto: Christian Johner (dpa) | Die Synodalversammlung soll bei ihrem letzten Zusammenkommen diese Woche darüber entscheiden, ob Änderungen in den Texten noch möglich seien, so ZdK-Präsidentin Stetter-Karp.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), hat sich verwundert darüber gezeigt, dass die Bischöfe auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung Änderungswünsche für die synodalen Papiere formuliert haben. Gegenüber der Zeitung „Die Welt“ bemerkte sie am Wochenende, dass alle Delegierten, Bischöfe wie Laien, „mehrere Wochen Zeit für Änderungsanträge“ gehabt hätten. Die Frist sei vorbei. Ob jetzt noch Änderungen möglich seien, solle in der letzten Synodalversammlung, die am Donnerstag in Frankfurt beginnt, im Plenum entschieden werden, so Stetter-Karp.

Durch Änderungen sollen mehr Bischöfe synodalen Texten zustimmen 

Zum Abschluss der Bischöfe Vollversammlung in Dresden letzte Woche hatte der Limburger Bischöfe Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angekündigt, dass die Bischöfe noch Änderungen in die Synodalversammlung einzubringen hätten. Auf einem explizit zu den Texten der letzten Synodalversammlung veranstalteten Studientag im Rahmen der Vollversammlung in Dresden hätten die Bischöfe versucht, ein möglichst „einmütiges, wenn auch nicht einheitliches Meinungsbild“ unter den Bischöfe zu erzielen.

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Ziel sei es gewesen, die durch den Synodalen Weg offenbar gewordenen Gräben innerhalb des deutschen Episkopats gerade mit Blick auf den weiteren Reformweg ein Stück weit zu überwinden, so Bätzing. Er hoffe, dass die Bischöfe „durch das Ringen der vergangenen Tage Barrieren für die Zustimmungsfähigkeit der Texte abbauen konnten“. Die Texte des Synodalen Weges gelten als angenommen, wenn auch zwei Drittel der Bischöfe dafür stimmen. DT/dsc

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