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Gendersprache: Erzbistum Freiburg will traditionelle Rollenmuster vermeiden

Ein Erlass des Erzbistums erlaubt in bestimmten Bereichen künftig den Genderstern. Ziel der Neuregelungen: Differenzen nicht nivellieren, aber „überwinden, wo sie ungerecht sind.“
Erzbistums Freiburg erlaubt in bestimmten Bereichen künftig den Genderstern.
Foto: Imago/Christian Ohde | In bestimmten Fällen kann gemäß der neuen Richtlinie des Erzbistums Freiburg der Genderstern verwendet werden.

Die Erzdiözese Freiburg hat neue Regelungen zur sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ eingeführt. Wie aus der am Dienstag veröffentlichten Aprilausgabe des Amtsblatts hervorgeht, soll grundsätzlich die Doppelnennung weiblicher und männlicher Formen erfolgen. Der Einsatz des Gendersterns soll auf bestimmte pastorale Kontexte beschränkt sein. Dies geht aus dem „Erlass zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache“ hervor, der nun für alle Dienststellen und Kirchengemeinden der Erzdiözese verbindlich ist.

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Ziel der neuen Regelung sei es, „das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in einer sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“, heißt es in der Präambel. Sprache sei Ausdruck von Denken und Bewusstsein und beeinflusse das gesellschaftliche Bild von Geschlechterrollen. Die Erzdiözese verpflichte sich daher, „auf allen Ebenen zu einem geschlechterspezifischen Handeln, das Differenzen wahrnimmt und diese nicht einfach nivelliert, aber überwindet, wo sie ungerecht sind“.

Die Doppelnennung, wie beispielsweise „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, bleibe der Grundsatz. Zulässig seien laut dem zweiten Paragraph des Erlasses auch Formulierungen mit senkrechtem Strich, etwa „Stelleninhaberin/Stelleninhaber“. Binnenzeichen wie das Binnen-I, der Schrägstrich mit Bindestrich, Klammern, Doppelpunkte, Unterstriche oder der Genderstern seien hingegen in der Regel nicht erlaubt. Eine Ausnahme gelte für die Jugend-, Hochschul- und Erwachsenenpastoral mit speziellem Fokus auf „Geschlechteridentität oder Geschlechtervielfalt“. In diesen Fällen könne im Sinne einer „differenzierten Zielgruppenkommunikation“ der „Asterisk“, also der Genderstern verwendet werden.

Klischees nicht reproduzieren

Auch geschlechtsneutrale Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Führungsperson“ bleiben erlaubt, sollen jedoch „nicht an zentralen und wichtigen Stellen eines Textes“ erscheinen. Zudem sei zu vermeiden, dass solche Begriffe im direkten Zusammenhang mit Personennamen genutzt werden.

Ziel der sprachlichen Vorgaben sei es auch, traditionelle Rollenmuster zu vermeiden. Der Erlass nennt als Beispiel den Begriff „Reinigungskräfte“ statt „Reinigungsdamen“. Solche Formulierungen trügen dazu bei, Klischees nicht zu reproduzieren.

Der neue Erlass ersetzt eine Vorgängerversion aus dem Jahr 2018, die bereits die Doppelnennung als Standard vorsah. Binnenzeichen waren damals jedoch generell untersagt, auch in jenen Bereichen, in denen sie nun zugelassen sind. 

In anderen Bistümern existieren ähnliche Richtlinien. So haben etwa Augsburg, Hildesheim, Rottenburg-Stuttgart und zuletzt Osnabrück eigene Regelungen veröffentlicht. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte sich bereits im Jahr 2021 auf die Verwendung des Gendersterns verständigt. Die neue Regelung gilt laut dem Erlass für den gesamten innerkirchlichen Schriftverkehr und alle offiziellen Publikationen der Erzdiözese Freiburg. Ausgenommen ist der Bereich der kirchlichen Gesetzgebung. (DT/jna)

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