Nachdem fünf Betroffene angegeben hatten, vom verstorbenen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) missbraucht worden zu sein, ließ der amtierende Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer nicht nur die Gruft durch eine Tür verschließen und eine Tafel aufstellen, die die Besucher des Doms über die Vorwürfe gegen Janssen in Kenntnis setzt; er ließ auch prüfen, ob die Gebeine des Beschuldigten aus der Bischofsgruft des Hildesheimer Doms entfernt werden sollten.
Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Janssen bleibt in der Gruft im Dom. Das gab das Bistum Wilmer am Donnerstag bekannt. Wilmer begründete die Entscheidung damit, dass eine Umbettung als Richterspruch über die Toten verstanden werden könnte. Zum andern solle die Totenruhe der in der Gruft bestatteten Bischöfe gewahrt bleiben. Künftig werde die Gruft weder öffentlich zugänglich sein noch als Begräbnisstätte für Bischöfe dienen. Gestorbene Bischöfe werden ab sofort auf dem sogenannten Annenfriedhof zwischen den Kreuzgängen des Doms bestattet werden.
Wilmer beriet mit Domkapitel
Nach Angaben des Bistums hat Wilmer die Entscheidung gemeinsam mit dem Domkapitel getroffen. Zuvor hat er auch mit Betroffenen sexualisierter Gewalt und mit den Angehörigen der Bischöfe gesprochen.
2021 noch hat ein Gutachten dem Verstorbenen keine eigenen Missbrauchstaten, dafür aber Vertuschung attestiert. Zugleich hielt das Bistum neuere Anschuldigungen — von 2015 und 2018 — gegen Janssen durchaus für glaubwürdig.
Janssen war von 1957 bis 1982 Bischof von Hildesheim. Er starb 1988 und wurde in der Domgruft in Hildesheim beigesetzt; neben den Bischöfen Joseph Godehard Machens (1886-1956) und Josef Homeyer (1983-2004). Mit der Schließung der Gruft gilt selbige nicht mehr als Verehrungsort für gestorbene Bischöfe, sondern nurmehr als eine von mehreren Grabstellen im Dom, erklärte das Bistum.
Vor der verschlossenen Bischofsgruft soll nun ein QR-Code auf dem Schild angebracht werden, über den die Besucher Informationen zur Lebensgeschichte der dort bestatteten Bischöfe und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Bistum Hildesheim digital abzurufen können. Zutritt wird nur noch den Angehörigen der Verstorbenen ermöglicht, und das auch nur auf Anfrage. DT/dsc
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