Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hat zur Anzeige des Betroffenenrats der norddeutschen Bistümer aufgrund seines Umgangs mit Missbrauchsfällen Stellung genommen. Bode erklärte am Montagnachmittag, er respektiere den Schritt des Betroffenenrats und „unterstütze die damit eingeleitete Untersuchung durch die römischen Instanzen“. Gleichzeitig werde er weiterhin das persönliche Gespräch mit Betroffenen im Bistum suchen, „um den Weg der Aufarbeitung fortzusetzen und weiter zu verbessern“.
Gegen das Kirchenrecht verstoßen?
Zuvor hatte am Montag der Betroffenenrat der norddeutschen Bistümer über den kirchenrechtlich zuständigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße in Rom Anzeige gegen Bode erstattet. Das Gremium begründete den Schritt mit dem Vorwurf, Bode habe im Umgang mit Missbrauchsfällen gegen das Kirchenrecht verstoßen.
Den Anlass für die Vorwürfe bilden demnach zwei Fälle, die aus dem im September veröffentlichten Zwischenbericht einer wissenschaftlichen Studie des Bistums Osnabrück zum Umgang mit sexualisierter Gewalt hervorgehen. Zum einen habe Bode noch in diesem Jahr sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige als „Beziehung“ deklariert. Zudem habe er Schilderungen von Betroffenen „gänzlich falsch eingeschätzt“ und die Anzeige eines Falls bei den vatikanischen Behörden verzögert.
Wie die „Katholische Nachrichten-Agentur“ (KNA) berichtete, habe der Hamburger Erzbischof Heße den Angaben eines Sprechers zufolge die Anzeige den kircheninternen Regeln entsprechend bereits an die Bischofs- und Glaubensbehörde im Vatikan weitergeleitet. Bischof Bode teilte in seiner Stellungnahme zudem mit, er werde den zuständigen Dikasterien im Vatikan den gesamten Zwischenbericht, den die Universität Osnabrück im Auftrag des Bistums erstellt habe, zur Untersuchung zuleiten. „Dem Ergebnis dieser Untersuchung werde ich mich selbstverständlich stellen“, so Bode.
Vatikan muss innerhalb von 30 Tagen reagieren
Der Betroffenenrat der norddeutschen Bistümer ist zuständig für die Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. In seinem Vorgehen beruft sich das Gremium auf das Apostolische Schreiben „Vos estis lux mundi“, das den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche regelt. Der Vatikan muss nun innerhalb der nächsten 30 Tage reagieren.
In der Stellungnahme des Betroffenenbeirats heißt es weiter, man erkenne die Fortschritte im Bistum Osnabrück, die mit dem Installieren des diözesanen Schutzkonzeptes gegangen worden seien, „als richtige und wichtige Schritte an“, nehme im Handeln von Bischof Bode jedoch „immer noch eine mehr täter- als opferorientierte Haltung wahr“. Bodes auf der Pressekonferenz zum Gutachten geäußerte Position, „dass ein Rücktritt den positiven Prozess in seinem Bistum verzögern würde und wesentliche Weichen nicht gestellt werden könnten, teilen wir nicht“.
Die Universität Osnabrück hatte im September einen Zwischenbericht zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück mit 16 exemplarischen Fällen veröffentlicht. In dem Zwischenbericht wird dem Bistum und Bischof Bode vorgeworfen, nicht pflichtgemäß oder unangemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert zu haben. Einen Rücktritt lehnte Bode bislang ab. DT/mlu
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