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Jeremias Schröder und Christine Rod sollen Heiligenkreuz prüfen

Im Fokus liegt der Leitungsstil. Auch zum Zeitraum der apostolischen Visitation in dem österreichischen Zisterzienserkloster gibt es erste vage Angaben.
Klosterkirche Heiligenkreuz
Foto: xfalcodigiadax via imago-images | Chorgestühl in der Klosterkirche des Stifts Heiligenkreuz.

Mit der Apostolischen Visitation des Zisterzienserklosters Stift Heiligenkreuz hat der Vatikan den Generalabt der Benediktinischen Konföderation, Jeremias Schröder, und die Generalsekretärin der österreichischen Ordenskonferenz, Schwester Christine Rod von den „Missionarinnen Christi“, beauftragt. Beide hatten nach eigener Aussage laut kirchlicher Nachrichtenagentur „Kathpress“ bis Dienstag kein entsprechendes Dekret erhalten. Heiligenkreuz hat jedoch die Authentizität des entsprechenden Schreibens des Vatikans gegenüber dieser Zeitung bestätigt.

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Die beiden Visitatoren sollen „den Leitungsstil der Abtei in seiner Gesamtheit sowie das persönliche Führungsverhalten des Abtes eingehend prüfen“, wie es im Schreiben heißt, das seit Montag im Internet kursiert. Dabei richte sich das Augenmerk insbesondere auf die Beachtung und konsequente Umsetzung des geltenden kirchlichen und ordenseigenen Rechts. Geprüft werde, „in welchem Maß geistliche Autorität in verantwortungsbewusstes und dienendes Handeln umgesetzt wird und wie innerhalb der Gemeinschaft mit Kritik, Anregungen und Rückmeldungen umgegangen wird“. Auch dem Umgang mit „Vorwürfen von Missbrauch und anderen schwerwiegenden Verfehlungen“ soll nachgegangen werden. Gegenstand der Visitation sind darüber hinaus Verfahren zur Unterscheidung von Berufungen sowie die Aus- und Weiterbildung in der Gemeinschaft und „die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der internen Abläufe“.

Wer die Visitation, die im Herbst beginnen soll, angeregt oder erbeten hat, ist auch in Stift Heiligenkreuz nicht bekannt. Klargestellt wird seitens des zuständigen Dikasteriums lediglich, dass allen Mitgliedern des Konvents die Möglichkeit eingeräumt werden soll, „sich ohne Einschränkung, in geschütztem Rahmen und mit voller Offenheit an die Visitatoren zu werden“. Diese sollen ihre Ergebnisse dem vatikanischen Dikasterium vorlegen, das für die Ordensgemeinschaften zuständig ist. (DT/sba/jra)

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