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Gericht: "Bild"-Berichterstattung über Kardinal Woelki unzulässig

Erneut setzt sich Kardinal Woelki gegen die "Bild"-Zeitung durch. Unter anderem die Rede von einer „Vertuschungs-'Mafia'“ verletze laut Kölner Landgericht seine Persönlichkeitsrechte.
Woelki setzt sich zum zweiten Mal gegen die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung durch
Foto: Oliver Berg (dpa) | Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, setzt sich zum zweiten Mal gegen die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung durch.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut mit Erfolg juristisch gegen einen Bericht der „Bild“-Zeitung gewehrt. Das Kölner Landgericht entschied am Mittwoch, dass ein Artikel über eine „Vertuschungs-'Mafia'“ im Erzbistum Köln eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle. Zudem entspreche die Rede von einem „bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums“ nicht den Tatsachen. Tatsächlich sei das anonyme Schreiben verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden und sollte bei Vorliegen strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, so das Gericht. Die Behauptung der Zeitung lege nahe, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Dies setze dessen Ruf herab und verletze seine Persönlichkeitsrechte.

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Urteilsverkündigung zu viertem Verfahren noch ausstehend

Zur Formulierung „Vertuschungs-'Mafia'“ führte das Gericht aus, dass der Leser darunter ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt von Priestern gegen Minderjährige verstehe, zu der auch der Erzbischof zu rechnen sei. Dieser Eindruck werde durch den Kontext und die konkrete Aufmachung gefördert. „Es sei jedoch nicht das erforderliche Mindestmaß an belastbaren Tatsachen ersichtlich“, so das Gericht. Zudem seien entlastende Umstände, die der Kardinal der Zeitung mitgeteilt habe, nicht in dem notwendigen Maß genannt worden. Damit habe die „Bild“-Zeitung die rechtlichen Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.

Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. Das Landgericht entschied im dritten von insgesamt vier Verfahren, die Woelki gegen Berichte der „Bild“-Zeitung angestrengt hat. Gegen die Artikel erwirkte der Kardinal zum Teil bereits einstweilige Verfügungen. Über zwei Verfahren hatte die 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva bereits Mitte Mai geurteilt. Danach hat die Zeitung unzulässigerweise behauptet, dass Woelki einen „Missbrauchs-Priester“ und „Sexualstraftäter“ befördert habe. Die Rede von einem „Woelki-Skandal“ beanstandete das Gericht hingegen nicht; dagegen legten Woelkis Anwälte Berufung ein.

Woelkis Anwalt: „Bild“ soll sich entschuldigen

Im vierten Verfahren will das Landgericht am 22. Juni ein Urteil verkünden. Woelkis Anwalt, Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, erklärte, die nun ergangenen Urteile rückten „die Bild-Kampagne“ gegen Woelki ins rechte Licht. Für die Zeitung und ihren Autor sei es an der Zeit, sich beim Kardinal zu entschuldigen.  DT/ vwe

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