Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hat zum 1. September drei Mitarbeiter für queersensible Seelsorge benannt. Als Aufgabenfelder nannte das Bistum in seiner am heutigen Mittwoch veröffentlichten Mitteilung die Unterstützung lesbischer Paare, die ihr Kind taufen lassen wollen, aber seelsorgliche Begleitung für „Eltern eines nichtbinären Kindes“. Zudem sollen die Mitarbeiter Transpersonen zur Seite stehen, die „ihre Transition mit einer Segensfeier begehen möchten“. Zur Anfrage dieser Zeitung, wie genau das Bistum mit derartigen Anfragen umzugehen gedenke, machte die Pressestelle des Bistums keine Antworten. Auch auf die Frage nach dem Umfang derartiger Anfragen konnte das Bistum mit dem Verweis auf die erst jetzt erfolgte Bestellung der Mitarbeiter keine Auskunft erteilen. Es lägen „keine Zahlen vor“.
Den Christopher Street Day mitgestalten
Zur Erklärung der Beauftragung schreibt das Bistum, die Beauftragung der Mitarbeiter sei die Fortsetzung einer zentralen Forderung aus der Hildesheimer Erklärung „Segen für diese Welt“ von 2021, in der es heißt: „Menschen sind unabhängig von ihrer sexuellen Identität gleichberechtigter Teil der Kirche. Gottes Segen gilt ihnen und ihren partnerschaftlichen Beziehungen – denn er gilt ohne Ausnahme allen liebevollen Beziehungen.“ Mit der Erklärung hatten sich seinerzeit katholische Verbände im Bistum Hildesheim gegen eine Erklärung der Glaubenskongregation ausgesprochen, die damals die Segnung homosexueller Paare als „unerlaubt“ bezeichnet hatte. Später wurde diese Auffassung allerdings durch die Erklärung „fiducia suppicans“ wieder teilweise relativiert.
Als weitere konkrete Schritte nach der Benennung der drei Mitarbeiter benannte das Bistum das Ermöglichen sicherer Räume (sog. Safe spaces) für queere Personen unter dem Dach der Kirche, sowie Fortbildungen der Hauptamtlichen in queersensibler Pastoral. Außerdem sollen die drei Beauftragten das Bistum bei „Veranstaltungen wie dem Christopher Street Day (CSD) repräsentieren und beispielsweise durch Gottesdienste mitgestalten“. Dafür werde auch die Ausgestaltung von entsprechenden Segensfeiern erörtert. (DT/jra)
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