Noch bevor der Ständige Rat der Deutsche Bischofskonferenz (DBK), der am heutigen Montag und morgigen Dienstag in Berlin tagt, eine Finanzierung des Synodalen Ausschusses zur Vorbereitung des Synodalen Rates beschlossen hat, nehmen in Münster die Planungen für das neue Gremium bereits konkrete Züge an. Wie die katholische Wochenzeitung „Kirche und Leben“ am Wochenende vermeldete, hat das Bistum Münster wichtige Entscheidungsprozesse in den Diözesanrat verlegt, der nun als Synodaler Rat fungieren soll. Der Name "Synodaler Rat" soll umgangen werden, "da Rom einem Synodalen Rat skeptisch gegenübersteht", begründete der Theologe Thomas Söding, der Vizepräsident des Synodalen Weges war, auf einer Sitzung des Diözesanrats in Münster. Deshalb wolle man bei der Bezeichnung Diözesanrat bleiben und das Gremium entsprechend weiterentwickeln“, kündigte Söding an.
Beschlüsse des Reformweges werden umgesetzt - auch ohne Rom
Ihm zufolge soll der Rat „weichenstellende Finanzentscheidungen sowie zentrale Veränderungen bei der Personalplanung und Personalentwicklung“ treffen. Im ersten konkreten Schritt wird der Kirchensteuerrat vom Finanzausschuss abgelöst, dessen Mitglieder vom Synodalen Rat (Diözesanrat) gewählt werden sollen. Damit folgt das Bistum den Beschlüssen des Synodalen Weges, die jedoch von Rom nicht gebilligt worden sind. Daran erinnerte gerade erst der Regensburger Domkapitular Josef Kreiml. Nach Papst Franziskus hätte weder der Synodale Weg „noch ein von ihm eingesetztes Organ“ — der Synodale Ausschuss — „noch eine Bischofskonferenz“ die Kompetenz , „den ,Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“, schrieb er.
Diese Weisung versucht das Bistum Münster mit der Namensänderung zu umgehen. Zudem seien sind viele der für den Synodalen Rat vorgesehenen Aufgaben ohnehin bereits im Diözesanrat verankert, begründetete Söding den Schritt in Namen der diözesanen Arbeitsgruppe, die sich mit der Aufgabenbeschreibung und Zusammensetzung des Synodalen Rats befasst hatte — mit Zustimmung des Ortsbischofs Felix Genn. Den Bischöfen soll grundsätzlich nicht die letzte Entscheidungskompetenz genommen werden, beteuerte Söding einerseits. Andererseits soll ein so genannten erweitertes Konfliktmanagement einspringen, sollte es zu Uneinigkeiten kommen. Kreiml sieht die Kompetenz der Bischöfe ganz klar missachtet.
Einheit der Bischöfe gilt nicht als gesichert
Nachdem einige Bischöfe der Finanzierung bei der Sitzung im April nicht zustimmen wollten, wurde die Entscheidung darüber auf Juni vertagt. Die Gelder für das neue Gremium, eine höhere sechsstellige Summe, sollen vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bereitgestellt werden. Dem müssen alle Bischöfe zustimmen.
Die Zustimmung aller Bischöfe zur Finanzierung des neuen Gremiums gilt allerdings nach wie vor als genauso wenig gesichert wie die Tatsache, dass die Etablierung des Synodalen Ausschusses bei fehlender Einigung der Bischofe gestoppt werden kann. DT/dsc
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