Mehr erledigte Fälle, deutlich schnellere Antragsverfahren und ab sofort auch eine Möglichkeit für Betroffene, Widerspruch gegen eine als zu niedrig empfundene Entscheidung einzulegen – die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche in Deutschland zieht nach zwei Jahren eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Ende vergangenen Jahres waren von den 2.112 Anträgen, die seit Beginn ihrer Tätigkeit Anfang 2021 eingegangen sind, insgesamt 1.839 bearbeitet. Offen waren 273 Anträge.
„Die von uns eingeleiteten und durchgesetzten Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeit bis zu einer Entscheidung für die Betroffenen haben allesamt gegriffen“, sagte die Vorsitzende der Kommission, die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht a.D., Margarete Reske, auf einer Online-Pressekonferenz am Freitag.
Zahl der Antragsteller deutlich reduziert
So tagt die Kommission nicht nur im großen Plenum, sondern auch in drei Kammern, um die vorliegenden Anträge auf Entschädigung nach erlittenem sexuellen Missbrauch schneller abzuarbeiten. Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit den Angaben zufolge bei unter vier Monaten. Dies werde auch begünstigt durch eine sinkende Zahl an Anträgen: Sind im Jahr 2021 noch 1.565 Neuanträge in der Geschäftsstelle der UKA eingegangen, waren es im vergangenen Jahr noch 547. Vor allem in den ersten drei Monaten des Jahres 2021, also unmittelbar nachdem die Kommission ihre Arbeit aufgenommen hatte, gingen den Angaben zufolge rund 850 Anträge ein, seitdem hat sich die Zahl der Antragsteller deutlich reduziert.
Insgesamt hat die Kommission den Antragstellern Anerkennungsleistungen in Höhe von über 40 Millionen Euro zugesprochen. Da aufgrund der Verfahrensordnung bereits ausgezahlte Leistungen durch kirchliche Institutionen angerechnet werden, liegt die tatsächliche Auszahlungssumme bei knapp 32,9 Millionen Euro. Die einzelnen Beträge bewegen sich in den meisten Fällen in einer Größenordnung von bis zu 30.000 Euro. In lediglich rund acht Prozent der Fälle wurden pro Einzelfall über 50.000 Euro ausgezahlt. In knapp einem Prozent der entschiedenen Fälle betrug die Entschädigung über 100.000 Euro.
Keine Obergrenze bei Entschädigungssummen
Eine Obergrenze gibt es laut UKA-Vorsitzender Reske bei den Entschädigungssummen nicht. Bei der Festsetzung der Höhe orientiere sich die Kommission „am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder“. Betroffene sexualisierter Gewalt können zudem ab dem 1. März Widerspruch gegen die Entscheidungen Kommission zur Leistungshöhe einlegen.
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