Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

3 entscheidende Faktoren für die private Altersvorsorge 

Bei der Beratung zur privaten Altersvorsorge kommt es auf 3 entscheidende Faktoren an. 
Foto: Image by 🌸♡💙♡🌸 Julita 🌸♡💙♡🌸 from Pixabay

Bei der Beratung zur privaten Altersvorsorge kommt es auf 3 entscheidende Faktoren an.

Faktor 1: Finanzielle Stabilität des Anbieters

Für Ihre Altersvorsorge sollten Sie auf eine etablierte und finanziell starke Gesellschaft setzen – nicht auf ein junges Start-up.

Denn mit 30 Jahren vertrauen Sie diesem Unternehmen voraussichtlich noch etwa 60 Jahre lang – sowohl während der Ansparphase als auch in der Rentenzeit.

Faktor 2: Rentengarantiefaktor

Wenn Sie das Prinzip des Rentengarantiefaktors einmal verstanden haben, erkennen Sie schnell: Auch wenn Versicherer nach außen alles positiv darstellen, behalten sie die Kontrolle bis zum Schluss. Deshalb ist es entscheidend, sich für einen Anbieter mit einem klaren und fairen Tarifwerk zu entscheiden – ohne versteckte Grauzonen.

Wie funktioniert der Rentenfaktor?

Der von der Versicherung festgelegte Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro Fondsguthaben erhalten.

Beispiel: Liegt der Rentenfaktor bei 25, bekommen Sie je 10.000 Euro Fondsguthaben eine monatliche Rente von 25 Euro. Entscheidend ist also neben dem Rentenfaktor auch die Höhe Ihres angesparten Kapitals.

Haben Sie bis zum Rentenbeginn etwa 200.000 Euro angespart, ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 25 eine lebenslange Monatsrente von 500 Euro (200.000 / 10.000 * 25).

Hinweis: Entscheiden Sie sich stattdessen für eine einmalige Kapitalauszahlung, spielt der Rentenfaktor keine Rolle.

Fazit: Der Rentengarantiefaktor ist das zentrale Element jeder Rentenberechnung und bestimmt letztlich, wie hoch Ihre Rente tatsächlich ausfällt.

Harter Rentengarantiefaktor

Ein entscheidender Punkt ist der Unterschied zwischen einem weichen und einem harten Rentengarantiefaktor. Viele Anbieter sichern lediglich 50 % des Rentenfaktors zu, manche 70 % – nur wenige garantieren tatsächlich die vollen 100 %. Teilweise werben sogar bekannte Gesellschaften mit einem hohen Rentenfaktor, ohne diesen verbindlich zu garantieren.

Was bedeutet das in der Praxis?

Angenommen, Ihr Vertrag weist einen Rentenfaktor von 25 Euro je 10.000 Euro Fondsguthaben aus. In den AGB steht jedoch, dass nur 50 % garantiert sind. Das bedeutet: Stellt die Gesellschaft bei Ihrem Rentenbeginn eine deutlich gestiegene Lebenserwartung fest, darf sie den Faktor um die Hälfte kürzen.

Die Rechnung sieht dann so aus:

  • Vorher: Rentenkapital bei 6 % Wertentwicklung = 200.000 Euro → Rente: 500 Euro monatlich
  • Nachher: Rentenkapital bei 6 % Wertentwicklung = 200.000 Euro → gekürzte Rente: 250 Euro monatlich

Damit wird das Langlebigkeitsrisiko bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn auf Sie übertragen – obwohl genau diese Absicherung eigentlich die Aufgabe einer Versicherung ist.

Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr harter Rentenfaktor für das gesamte Kapital zum Rentenbeginn gilt – also sowohl für Ihre Einzahlungen als auch für die erzielten Gewinne. Manche Gesellschaften garantieren ihn nur auf die eingezahlten Beiträge. Ein wirklich guter Anbieter sichert ihn dagegen auf Beiträge und Erträge ab.

Schlüsselfaktor 3: Treuhänderklausel

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Treuhänderklausel, die in den AGB vieler Gesellschaften verankert ist – insbesondere bei älteren Verträgen.

Ein Beispiel: Sie entscheiden sich für einen Anbieter mit einer attraktiven Ablaufleistung und einem hohen Rentenfaktor von 25 Euro je 10.000 Euro. Zudem stellen Sie sicher, dass dieser Rentenfaktor zu 100 % garantiert ist – also ein harter Rentengarantiefaktor.

Trotzdem kann die Gesellschaft zu Rentenbeginn auf die Treuhänderklausel zurückgreifen. Das bedeutet: Sie darf einen staatlich bestellten, unabhängigen Treuhänder einschalten, der überprüft, ob die versprochenen Leistungen aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt tragbar sind.

Die Konsequenz: Stellt sich in 30 Jahren heraus, dass die Gesellschaft sich bei der Kalkulation der Lebenserwartung oder Rentenzahlungen verschätzt hat, legt sie dem Treuhänder alle Zahlen offen. Dieser kann dann anordnen, dass der Rentenfaktor – trotz harter Garantie – gekürzt wird.

Fazit: Ein erfahrener Spezialist wird Ihnen daher immer eine Gesellschaft empfehlen, die einen hohen und zu 100 % garantierten Rentengarantiefaktor bietet – und gleichzeitig keine Treuhänderklausel im Tarif vorsieht.

Themen & Autoren
Redaktion

Weitere Artikel

Kirche

Näher zur eucharistischen Anbetung: Adoratio machte es möglich, mit Vorträgen, Gebetszeiten und Begegnung. Auch Bischof Oster und Sophia Kuby kamen.
02.10.2025, 05 Uhr
Elisabeth Hüffer