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Private Krankenversicherung im Ausland: Das müssen Sie beachten 

Wenn Sie in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) ziehen oder reisen, bleibt Ihr Schutz durch die private Krankenversicherung in der Regel unverändert bestehen. Außerhalb der EU gelten andere Bedingungen.
Was Sie über Private Krankenversicherung außerhalb der EU wissen müssen
Foto: Bild von u_p66g98oss8 auf Pixabay

Private Krankenversicherung im EU-Ausland 

Wenn Sie in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) ziehen oder reisen, bleibt Ihr Schutz durch die private Krankenversicherung in der Regel unverändert bestehen. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsvertrag weiterhin gültig ist, unabhängig davon, ob Sie sich nur vorübergehend (z.B. für eine Urlaubsreise) oder dauerhaft im EU-Ausland aufhalten. Allerdings kann es vorkommen, dass einige Versicherer bei einem langfristigen Aufenthalt im EU-Ausland einen Beitragszuschlag erheben. 

Leistungen entsprechen dem deutschen Versicherungsschutz 

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt der gleiche Leistungsumfang wie in Deutschland. Damit sind nicht nur die EU-Staaten, sondern auch Island, Liechtenstein und Norwegen miteingeschlossen. Zusätzlich erstreckt sich der Schutz oft auch auf Großbritannien. Falls in dem Land, in dem Sie behandelt werden, eine andere Währung genutzt wird, erfolgt die Abrechnung in der Regel zum Tageskurs. Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem Sie Ihre Belege und Rechnungen bei der Versicherung einreichen. 

Krankenversicherungspflicht in einigen EU-/EWR-Staaten 

Einige Länder in der EU und im EWR haben eine Krankenversicherungspflicht, ähnlich wie in Deutschland. Wer sich dort dauerhaft niederlässt, ist verpflichtet, sich bei einer landeseigenen Krankenkasse zu versichern. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, können Sie mit dem „Certificate of Entitlement“ nachweisen, dass Sie bereits über eine private Krankenversicherung in Deutschland verfügen. Dieses Dokument wird von Ihrem Versicherer ausgefüllt und unterschrieben. Anschließend können Sie es bei der Sozialversicherung des jeweiligen Landes einreichen, um von der dortigen Krankenversicherungspflicht befreit zu werden. Eine solche Pflicht zur Krankenversicherung betrifft jedoch nur Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland. Falls Sie sich lediglich auf Reisen befinden, ist dies für Sie nicht relevant. 

Rücktransport nach Deutschland

Sollten Sie dauerhaft im Ausland leben, übernimmt die private Krankenversicherung in der Regel keinen Rücktransport nach Deutschland. In einem Notfall werden Sie stattdessen vor Ort medizinisch versorgt. Anders verhält es sich, wenn Sie nur vorübergehend (z.B. im Urlaub) im Ausland sind. Ob die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Einige Tarife decken solche Kosten, andere nicht. Besonders vorteilhaft ist ein Versicherungstarif, der auch für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport zahlt – selbst dann, wenn eine Behandlung im Ausland möglich gewesen wäre. Selbst wenn Ihr PKV-Tarif einen Rücktransport einschließt, sollten Sie für Urlaubsreisen eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese übernimmt nicht nur Rücktransportkosten, sondern schützt auch Ihre Beitragsrückerstattung und sorgt dafür, dass Sie keine Selbstbeteiligung in Ihrer PKV leisten müssen. Ein guter Versicherungsmakler wird Sie auf diesen Punkt hinweisen. 

Private Krankenversicherung außerhalb der EU: Was Sie wissen müssen

Während Ihre private Krankenversicherung innerhalb der EU relativ konstant bleibt, gelten für Aufenthalte außerhalb der EU andere Bedingungen. Hier gibt es weniger gesetzliche Vorgaben, sodass Versicherer Leistungen und Konditionen eigenständig festlegen können. Dabei unterscheidet sich der Schutz je nachdem, ob Sie sich nur vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten. 

Urlaub außerhalb der EU – begrenzter Schutz 

Grundsätzlich deckt Ihre private Krankenversicherung auch medizinische Behandlungen weltweit ab. Allerdings gibt es außerhalb der EU und des EWR oft eine zeitliche Begrenzung. Je nach Versicherer gilt der Schutz üblicherweise zwischen ein bis drei Monaten. In einigen Tarifen sind auch längere Auslandsaufenthalte von über drei Monaten eingeschlossen. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Deutschland zurückkehren können, verlängern viele Versicherer den Schutz aus Kulanz. In solchen Fällen übernehmen sie entweder weiterhin die Behandlungskosten im Ausland oder organisieren einen medizinisch vertretbaren Rücktransport nach Deutschland. Planen Sie jedoch einen längeren Aufenthalt außerhalb der EU, sollten Sie unbedingt eine geeignete Auslandskrankenversicherung abschließen. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie im Ernstfall keine oder nur eingeschränkte Leistungen erhalten und die Behandlungskosten selbst tragen müssen. 

Dauerhafter Umzug ins Nicht-EU-Ausland 

Wenn Sie Deutschland verlassen und einen Wohnsitz außerhalb der EU anmelden, erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf Ihre private Krankenversicherung. Denn ein dauerhafter Wohnsitz im Ausland wird nicht mehr als vorübergehender Aufenthalt gewertet. Falls Sie Ihren privaten Krankenversicherungsschutz auch im Nicht-EU-Ausland aufrechterhalten möchten, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer sprechen. Einige Anbieter bieten spezielle Tarife für Expatriates an. Allerdings sind diese häufig deutlich teurer, insbesondere in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA. Ein solcher Tarif kann mit einem Beitragszuschlag verbunden sein, den Sie einkalkulieren sollten. Falls Ihr Versicherer einen speziellen Drittlands-Tarif anbietet, sollten Sie ihn mit den Krankenversicherungen vor Ort vergleichen. In manchen Fällen kann auch eine internationale Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative sein.

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