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BDKJ „überrascht und erfreut“ über „Fiducia supplicans“

Für Gregor Podschun, Vorsitzender der BDKJ, ist die Entscheidung des Glaubensdikasteriums ein Schritt in die richtige Richtung.
Eine Regenbogenfahne weht vor einer Kirche. Der BDKJ fordert eine grundlegende Reform nach der Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“.
Foto: Benedikt Spether (dpa) | Eine Regenbogenfahne weht vor einer Kirche. Der BDKJ fordert eine grundlegende Reform nach der Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“.

Das BDKJ begrüßt das Dokument „Fiducia supplicans“, mit dem das Glaubensdikasterium die Segnung von homosexuellen und unverheirateten Paaren erlaubt hat, wie aus einer Pressemeldung des Verbandes hervorgeht. Laut laut dem Bundesvorsitzenden des BDKJ, Gregor Podschun, könne das Dokument nur ein erster Schritt sein. „Der Text aus Rom beinhaltet zudem weiterhin eine Haltung und Theologie, die diskriminierend und queerfeindlich ist“, so Podschun. Er fordert eine grundlegende Reform und die komplette Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren.

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Das BDKJ erwarte nun laut Podschun, dass alle deutschen Bischöfe diese Segnungen in ihren Diözesen ermöglicht werden. „Die Bischöfe, die mit Verweis auf Rom den Beschluss des Synodalen Weges zum Thema Segnungen nicht umsetzen wollten, haben nun keinen Grund mehr länger zu warten“, so Podschun. Die Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“ erlaubt Geistlichen, homosexuelle und unverheiratete Paare zu segnen, allerdings nicht im Rahmen eines Gottesdienstes. Homosexuelle Beziehungen gelten weiterhin als „irregulär“ und homosexuelle Handlungen als Sünde. Franziskus hat die Erklärung des Glaubensdikasteriums ausdrücklich genehmigt. DT/sdu

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