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ZdK: §218 nicht antasten

Die gesetzliche Regelung von Abtreibung habe sich bewährt und müsse erhalten bleiben, so die ZdK-Präsidentin Stetter-Karp. Einen positiven Aspekt kann sie dem neuen Gesetzentwurf jedoch abgewinnen.
ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp zum §218
Foto: IMAGO/KH (www.imago-images.de) | ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp ist gegen den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Abtreibung: „Die angedachten Änderungen der Gesetzeslage weichen den Schutz des ungeborenen Lebens auf.“

Kurz vor Beginn der heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags stattfindenden Anhörung zum Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ hat sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) dafür ausgesprochen, dass die geltende gesetzliche Regelung erhalten bleiben müsse. Diese habe sich bewährt, so die ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme.

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Wörtlich erklärte Stetter-Karp: „Die angedachten Änderungen der Gesetzeslage weichen den Schutz des ungeborenen Lebens auf.“ Die bestehende Regelung des §218 StGB biete dagegen ein bewährtes Schutzkonzept: die doppelte Anwaltschaft sowohl dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber. Die ZdK-Präsidentin kritisierte, dass der vorliegende Gesetzentwurf einer interfraktionellen Gruppe „diese Balance aushebeln und einen abgestuften Lebensschutz einführen“ wolle. „Das können wir aus ethischen Gründen nicht akzeptieren“, so Stetter-Karp.

Vollauf selbstbestimmte Entscheidung dank Beratung

Positiv hob die ZdK-Präsidentin dagegen hervor, dass die Beratung im Schwangerschaftskonflikt auch in einer möglichen gesetzlichen Neuregelung erhalten bleiben solle. Dadurch werde die Frau „in ihrer besonderen Lage“ ernst genommen, auch im frühen Stadium der Schwangerschaft. Stetter-Karp verwies auf die Beratungspraxis, aus der bekannt sei, „dass Frauen von der psychosozialen Beratung in einer existenziellen Konfliktsituation stark profitieren können“. Die Beratung mache es oft erst möglich, eine vollauf selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Daher sieht die ZdK-Präsidentin eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung auch künftig als Teil der gesetzlichen Regelung.

Darüber hinaus mahnte Stetter-Karp, der Bundestag und alle Parteien müssten die Tragweite einer möglichen gesetzlichen Neujustierung im Blick haben“. Sie plädiere erneut dafür, die Diskussion um den Paragrafen 218 „gesellschaftlich und politisch breit“ zu führen. Es gehe um eine „höchst existenzielle Frage, verbunden mit ethischen Dilemmata“. Auch den Zeitpunkt der Debatte hält Stetter-Karp für verfehlt: „Über die Zukunft des Paragrafen 218 kann unmöglich mitten im Wahlkampf entschieden werden.“ Es brauche Zeit und mehr öffentliche Debatte.

Die Öffentliche Anhörung der Sachverständigen beginnt heute um 17 Uhr. Das Ende ist für 20 Uhr vorgesehen. Der Bundestag überträgt die Anhörung live auf dem Internetportal des Parlaments. Danach soll die Anhörung über die Bundestags-Mediathek abgerufen werden können.  DT/mlu

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