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Was Putin darf, und was nicht

Der Völkerrechtler Paul Gragl nimmt den Krieg in der Ukraine und die weltweiten Folgen unter die juristische Lupe.
Russlands Präsident Vladimir Putin
Foto: IMAGO/Alexander Kazakov/Kremlin Pool (www.imago-images.de) | Darf er das? Klarheit über die komplizierte Völkerrechtssituation über Russlands Präsidenten Vladimir Putin gibt Paul Gragl in der kommenden „Tagespost“.

Der Krieg vor unserer Haustüre wird unterschiedlich gedeutet und begründet. Aber gibt es eigentlich eine internationale Ordnung und ein Recht, an das souveräne Staaten gebunden sind? Der Völkerrechts-Experte Paul Gragl nimmt in der „Tagespost“ dazu Stellung: Russland hat mit seinem Einmarsch in der Ukraine das Gewaltverbot, das in der UN-Charta verankert ist, verletzt. Und es verstößt mit seiner konkreten Kriegsführung gegen das humanitäre Völkerrecht.

Komplizierte Rechtsfragen einfach erklärt

Der Europa- und Völkerrechtler, der an der Universität Graz lehrt, zerlegt die Argumente und Begründungen für die russische Invasion. Er bewertet die Annexion des Donbass durch Russland, die westlichen Waffenlieferungen an die Ukraine ebenso wie die iranischen und nordkoreanischen an Russland, aber auch die Rolle des UN-Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung. Komplizierte Rechtsfragen, etwa zur Enteignung der Zinserträge russischer Oligarchengelder in der EU, weiß der Rechtswissenschaftler klar und logisch zu beantworten.

Lesen Sie auch:

Professor Gragl kann erklären, warum der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen konnte, obwohl Russland keine Vertragspartei dieses Gerichtshofs ist. Und auch, warum seine Immunität als Staatsoberhaupt den russischen Präsidenten in diesem Fall nicht schützt. DT/sba

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