Herr Gragl, inwiefern verstieß Russland mit dem Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 gegen das Völkerrecht? Einer der Grundpfeiler des Völkerrechts ist das Gewaltverbot, das in der UN-Charta verankert ist. Da es sich dabei um eine zwingende Bestimmung handelt, ist kein Abweichen davon zulässig. Diese Bestimmung besagt, dass es Staaten in ihren internationalen Beziehungen untersagt ist, Gewalt anzudrohen oder anzuwenden. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: die Selbstverteidigung und ein Mandat durch den UN-Sicherheitsrat. Nachdem die Ukraine Russland nicht angegriffen hat, greift der Verweis auf eine mögliche Selbstverteidigungshandlung seitens Russland nicht, weshalb es sich auf andere Gründe beruft, die aber ebenfalls nicht ...
Die Ukraine dürfte sogar den Kreml angreifen
Die Ukraine dürfte sogar den Kreml angreifen, erklärt der Völkerrechts-Experte Paul Gragl.
