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Wahnsinn: Abtreibung bis zur Geburt

Mein Name ist Betrug: Das britische Unterhaus hat ein Gesetz beschlossen, das sogar die Tötung von Kindern während der Geburt erlauben würde. Jetzt kommt es auf das Oberhaus an.
Demonstranten in London
Foto: IMAGO/Vuk Valcic (www.imago-images.de) | Vergeblicher Protest: Das britische Unterhaus hat eine wahrhaft unglaubliche Liberalisierungsinitiative angenommen.

„Allow me, scam. Great scam“. (dt.: Gestatten, Betrug. Gewaltiger Betrug) So hat die Mehrheit der Abgeordneten des britischen Unterhauses Großbritannien Anfang der Woche dem Rest der Welt vorgestellt. Mit 379 gegen 137 Stimmen nahmen die Parlamentarier am Dienstag einen Änderungsantrag der Labour-Abgeordneten Tonia Antoniazzi zu dem von der Regierung vorgelegte Gesetz über „Verbrechen und Polizeiarbeit“ an.

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Die „Crime and Policing Bill“ soll den Umgang der Polizei mit Verbrechen neu regeln. Und nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten nun auch den mit vorgeburtlichen Kindstötungen. Nach geltendem Recht sind Abtreibungen in England und Wales illegal. Sie werden jedoch nicht bestraft, wenn sie von zwei Ärzten befürwortet und in einem zugelassenen Krankenhaus oder Klinik bis zur 24. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.

Selbst die Tötung des Kindes bei der Geburt wäre keine Straftat mehr

Geht es nach dem Unterhaus, wäre damit jetzt Schluss. Denn auf Wunsch von Antoniazzi nahm das Unterhaus einen neuen Absatz 1 in die Gesetzvorlage auf, der lautet: „Streichung von Frauen aus dem Strafrecht im Zusammenhang mit Abtreibung: Im Sinne der §§ 58 und 59 des Offences Against the Person Act von 1861 und des Infant Life (Preservation) Act von 1929 begeht eine Frau keine Straftat, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft handelt.“ Besonders perfide: Laut der Begründung würde der Änderungsantrag „keine Änderungen an den Gesetzen zur Bereitstellung von Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitswesen bewirken, insbesondere nicht an der Frist, der Telemedizin, den Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch oder der Notwendigkeit der Zustimmung zweier Ärzte.“

Tatsächlich würde die Abschaffung der Straftatbestände jede Einschränkung bei vorgeburtlichen Kindstötungen beseitigen. Nicht einmal die Tötung eines Kindes während der Geburt wäre noch eine Straftat. In der Debatte kam all das, auch dank der katholischen Bischöfe, zur Sprache. Das Unterhaus wurde also nicht betrogen. Es schickt sich vielmehr an, das Volk zu betrügen. Nun hat das House of Lords die Wahl: Entweder es stoppt den Betrug oder es trägt den Rechtsstaat zu Grabe.

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Stefan Rehder Kindstötung Lebensschutz

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