Im Streit um die Abtreibungspille „Mifeprex“ will sich die Administration von US-Präsident Joe Biden mit der Entscheidung des von ihr angerufenen Appellationsgerichts nicht zufriedengeben und den Obersten Gerichtshof anrufen. US-Generalstaatsanwalt Merrick B. Garland erklärte: „Das Justizministerium widerspricht entschieden der Entscheidung des Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk in dem Fall ,Alliance for Hippocratic Medicine v. FDA‘.“
Das für den US-Bundesstaat Texas zuständige Berufungsgericht hatte am Donnerstag den Antrag des US-Justizministeriums auf Aussetzung der Entscheidung eines Bundesrichters aus Texas, der am Karfreitag die Zulassung des Präparats aufgehoben hatte, teilweise zurückgewiesen. In Reaktion auf das Urteil kündigte Garland nun an, das Justizministerium werde einen Eilantrag an den US-Supreme Court richten, „um das wissenschaftliche Urteil der FDA zu verteidigen und den Zugang der Amerikaner zu einer sicheren und effektiven reproduktiven Versorgung zu schützen.“
Notfallversorgung: Urteil macht brisante medizinische Details öffentlich
In dem aus verschiedenen Gründen lesenswerte Urteil des Berufungsgerichts vertreten die Richter die Auffassung, dass der Abtreibungspille die Zulassung nicht verwehrt werden könne, weil Teile der Ansprüche, die die Kläger gelten gemacht hätten, verjährt seien. Allerdings dürfe das Präparat nicht mehr mit der Post versandt werden. Außerdem dürfe „Mifeprex“ nur noch für Abtreibungen bis zur siebten Schwangerschaftswoche verwandt werden. Bislang war das Präparat in den USA für vorgeburtliche Kindstötungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche zugelassen.
Das Urteil erhält unter anderem brisante Schilderungen von Ärzten, die Patientinnen nach Einnahme der Abtreibungspille notfallmäßig versorgt haben. Die FDA und die US-Regierung behaupten dagegen, bei dem Präparat handele es sich um ein „sicheres und wirksames Medikament“. In Deutschland wird „Mifeprex“ unter dem Handelsnamen „Mifegyne“ vertrieben. DT/reh
In der kommenden Print-Ausgabe vom 20. April wird sich „Die Tagespost“ ausführlich mit dem 42-seitigen Urteil des Berufungsgerichts befassen.