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US-Kardinal DiNardo: Richternominierungen für den Supreme Court nicht an Haltung zum Lebensschutz beurteilen

Heute will US-Präsident Trump seinen Kandidaten für den freigewordenen Platz am US-Supreme Court bekanntgeben. Der Vorsitzender der US-Bischofskonferenz, Kardinal Daniel DiNardo, sieht die Haltung zum Lebensschutz als „dürftigen Maßstab“, um die juristischen Fähigkeiten eines Richters zu bewerten.
Blick auf das Supreme Court Gebäude
Foto: Shawn Thew (EPA)

US-Präsident Donald Trump will heute seine Richternominierung für den freigewordenen Posten am Obersten US-Gericht bekanntgeben. Lebensschützer erhoffen sich, dass Trump einen Abtreibungsgegner als Kandidaten vorschlagen wird und somit den Pro-Life-Richtern am Supreme Court eine Mehrheit verschafft.

Zur Vorsicht mahnt jedoch Kardinal Daniel DiNardo, der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz. Ob ein Kandidat für einen Posten unter den obersten Richtern geeignet ist, sollte vom Senat nicht an seiner Einstellung zum Lebensschutz beurteilt werden. Dies sei ein dürftiger Maßstab, um die juristischen Fähigkeiten eines Richters zu beurteilen, äußerte sich der Erzbischof von Galveston-Houston in einem Brief an die US-Senatoren. Potenzielle Kandidaten für das Oberste Gericht müssen vom Senat bestätigt werden, ehe sie ihr Amt antreten können.

In Bezug auf das Urteil des Supreme Court im Fall „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973, mit dem Abreibungen im ersten Trimester einer Schwangerschaft gesetzlich erlaubt wurden, meinte Kardinal DiNardo: „Wenn eine Entscheidung des Supreme Court falsch war, weitgehend als moralisch verwerflich und gesellschaftlich schädlich abgelehnt wird, und wenn selbst viele Abtreibungsbefürwortern sagen, dass sie kaum auf der Verfassung basiert, dann sind das gute Gründe, um sie nicht als Lackmustest für zukünftige Richter herzunehmen.“ DiNardo wies aber auch darauf hin, dass die meisten US-Amerikaner die Auswirkungen von Roe vs. Wade nicht befürworteten und stattdessen der Meinung seien, „dass Abtreibungen aus den Gründen, aus denen sie meistens durchgeführt werden, nicht erlaubt sein sollten“.

Dennoch sollte der Glaube eines Kandidaten nicht stellvertretend für dessen Ansichten zum Lebensschutz hergenommen werden, so DiNardo. Jeglicher Glaubenstest für den Staatsdienst sei „sowohl ungerecht als auch verfassungswidrig“. Der Einsatz der Kirche für das Recht auf Leben habe tiefgehende Konsequenzen, betonte der Vorsitzender der US-Bischöfe in seinem Schreiben – nicht nur für das Thema Abtreibung, sondern auch für die Todesstrafe oder das Recht auf eine Krankenversicherung. „Unsere Zivilgesellschaft wird sehr viel ärmer sein, wenn die Senatoren hochqualifizierte Juristen als Kandidaten ablehnen, deren Gewissen gemäß diesem Ethos geformt wurde“, so DiNardo.

DT/mlu

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