Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat einstimmig beschlossen, die Exhumierung von Francos Überresten zu genehmigen. Die Richter wiesen die Berufung von Francos Nachfahren gegen die Entscheidung der spanischen Regierung zurück. Der Antrag auf die Anordnung einer Einstweiligen Verfügung, mit dem das von der spanischen Regierung eingeleitete Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache gestoppt werden sollte, wurde bereits am 17. Dezember abgewiesen. Später verhängte jedoch das Oberste Gericht einen Stopp gegen die von der Regierung für den vergangenen 10. Juni vereinbarte Exhumierung. Damit sollten Schäden vermieden werden, falls eine endgültige Entscheidung die Umbettung für unrechtmäßig erkläre.
Berufung von Francos Nachfahren "in ihrer Gesamtheit" abgelehnt
Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn nun hat die höchstrichterliche Instanz die endgültige Entscheidung getroffen, und die Berufung von Francos Nachfahren „in ihrer Gesamtheit“ abgelehnt. Dies bedeutet, dass sie ebenfalls das Verbot der spanischen Regierung, Franco in der Madrider Kathedrale zu beerdigen, für rechtmäßig halten. Nun werden die Überreste Francos wohl auf dem Friedhof El Pardo ihre endgültige Bleibe finden, wo bereits die Überreste Francos Ehefrau Carmen Polo ruhen.
Die Durchführung der Verlegung hängt allerdings noch von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Nr. 3 Madrid ab. Am 26. Februar hatte es eine Einstweilige Verfügung gegen die erteilte Baugenehmigung erlassen. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Einstweilige Verfügung aufgehoben wird.
Sanchez: "Dunkles Kapitel unserer Geschichte" abgeschlossen
Ministerpräsident Pedro Sanchez begrüßte die Entscheidung auf einer UNO-Vollversammlung in New York: Damit sei „ein dunkles Kapitel unserer Geschichte“ abgeschlossen. Regierungssprecherin Carmen Calvo kündigte an: „Wir werden nun sehr schnell handeln“.
DT/jg
Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.