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Religionsfreiheit vor Gericht

Der slowakische Christdemokrat Ján Figel hat einen europäischen Musterprozess um die Gottesdienstverbote während der Corona-Pandemie angestoßen.
Ján Figel, slowakische Christdemokrat
Foto: imago stock&people | Der slowakische Christdemokrat Ján Figel klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Gottesdienstverbote.

War das pauschale Verbot von Gottesdiensten in manchen EU-Mitgliedstaaten während der Corona-Pandemie mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit vereinbar? Dieser Frage muss sich der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun stellen. Der ehemalige slowakische EU-Kommissar und spätere EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Ján Figel, treibt auf dieser Ebene ein Verfahren gegen sein Heimatland voran.

Recht auf Religionsfreiheit

Die slowakische Regierung hatte 2021 ihre Corona-Maßnahmen verlängert und öffentliche Gottesdienste untersagt. Figel und die ADF-Anwältin Adina Portaru, die den Fall begleitet, sehen in dem Verbot eine drastische Verletzung der slowakischen Verfassung wie des internationalen Rechts. „Das Völkerrecht schützt Religionsfreiheit als ein Recht, das allen zugutekommt – Menschen mit und ohne Glauben. In Krisenzeiten müssen Grundrechte geschützt und nicht aufgeweicht werden“, so Portaru laut „ADF International“.

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Die Regierung in Bratislava hatte im Verfahren vor dem EGMR argumentiert, Religion könne auch rein individuell gelebt werden. Zudem habe es digitale Gottesdienstangebote gegeben. Dagegen hält Ján Figel fest, dass das Recht auf Religionsfreiheit ausdrücklich auch die gemeinschaftliche Religionsausübung schützt. Er beruft sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die von der Freiheit spricht, „seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft... durch Gottesdienst auszuüben“ (Artikel 9 EMRK).

Beschränkungen für Gottesdienste

Der slowakische Christdemokrat, der von 2004 bis 2009 EU-Kommissar seines Heimatlandes war und 2016 zum EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit bestellt wurde, ist überzeugt, dass die Beschränkungen für Gottesdienste während der Corona-Pandemie weder verhältnismäßig oder angemessen noch notwendig waren. „Pauschalverbote ignorieren die zentrale Rolle von Religion im Leben gläubiger Menschen. Für Gläubige kann der Gottesdienst – spirituelle Nahrung – so wichtig sein wie Essen und Trinken“, so Figel bei der Einreichung seiner Argumente. Da der EGMR keine Einrichtung der EU, sondern des Europarats ist, hätte ein Urteil Auswirkungen auf alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats mit 676 Millionen Bürgern. DT/sba

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