Puerto Rico erkennt mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes das ungeborene Kind als „Mensch“ an – von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Die Reform des Strafgesetzbuchs zielt nicht nur darauf ab, Verbrechen strenger zu ahnden, sondern setzt auch einen Rechtsstandard, der bei Gewalttaten gegen schwangere Frauen die Existenz von zwei Opfern anerkennt. Die von Gouverneurin Jenniffer González Colón unterzeichnete Maßnahme stellt klar, dass sich der Begriff „Mensch“ auch auf das Kind im Mutterleib in jedem Stadium der Schwangerschaft bezieht.
Die Entscheidung wurde zuvor von der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament Puerto Ricos verabschiedet. In dem frei assoziierten Staat der Vereinigten Staaten verfügt die mit der US-Republikanischen Partei verbundene Partido Nuevo Progresista (PNP) der Gouverneurin Jenniffer González über die Mehrheit.
Bereits am 20. Dezember hatte Gouverneurin González ein Gesetz unterzeichnet, das „Mord ersten Grades“ als eine Tat definiert, „die gegen eine schwangere Frau begangen wird und darüber hinaus zum Tod des ungeborenen Kindes in jedem Stadium der Schwangerschaft im Mutterleib führt“.
Diese Linie wird nun ausdrücklich bestätigt. Der neue Wortlaut von Artikel 92 verankert, dass der Schutzbereich des Gesetzes nicht erst mit der Geburt beginnt. Der Staat bewertet das ungeborene Leben damit nicht als bloßes biologisches Stadium, sondern als menschliches Leben mit eigenem rechtlichen Gewicht.
Menschenwürde vom Moment der Empfängnis an
Die Presseerklärung der puerto-ricanischen Regierung formuliert diesen Kern unmissverständlich. Wörtlich heißt es: „Gouverneurin Jenniffer González Colón unterzeichnete den Senatsentwurf 923, der in Artikel 92 klarstellt, dass für die Zwecke der Absätze (g) und (h) von Artikel 93 der Begriff ‚Mensch‘ auch den in jedem Stadium der Schwangerschaft im Mutterleib befindlichen Menschen umfasst.“ Ebenso wird der Zweck der Reform ausdrücklich benannt: „Das Gesetz zielt darauf ab, Kohärenz zwischen den zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen herzustellen, indem es das ungeborene Kind als Mensch anerkennt.“
Die mexikanische Pro-Life-Gruppe „UNNA“ kommentierte die Gesetzesänderung mit der Aussage, der neue Artikel erhebe „den Status des ungeborenen Menschen auf Verfassungsrang mit vollen Schutzrechten vor Gewalttaten“. Damit, so UNNA, werde „eine legislative Vision“ gefestigt, „die die Menschenwürde vom Moment der Empfängnis an priorisiert“.
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