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Pro oder Contra Kirchenasyl?

In der "Tagespost" debattieren der ehemalige bayerische Ministerpräsident, Günther Beckstein, und der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, Claus Pfuff, über die Berechtigung des Kirchenasyls.
Kirchenasyl: Pro und Contra
Foto: Axel Heimken (dpa) | Die Kirchen können Härtefälle bescheinigen und beim BAMF beantragen, deswegen auf die Rücküberstellung zu verzichten.

Soll das Kirchenasyl eingeschränkt werden? Den Anlass für diese Pro und Contra-Debatte liefert eine Entscheidung der deutschen Innenminister: Die meisten Fälle von Kirchenasyl betreffen Menschen, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Land zuerst als Asylbewerber registriert worden sind. Nach dem Dublin-Abkommen können sie wieder in das Erstaufnahmeland zurückgeführt werden.

Kirchenasyl: Konflikt mit Rechtslage?

Eine Möglichkeit, dem zu entgehen, bieten die Kirchen. Sie können Härtefälle bescheinigen und beim BAMF beantragen, deswegen auf die Rücküberstellung zu verzichten. Wurden in der Vergangenheit solche Anträge zurückgewiesen, gingen einige der betroffenen Personen ins Kirchenasyl. Denn nun setzte eine Frist von sechs Monaten ein, in der die Rückführung in durchgeführt werden musste. Indem die Betroffenen sich in dieser Zeit in das Kirchenasyl flüchteten, hatten die Behörden auf sie keinen Zugriff. Die Maßnahmen der Behörden liefen ins Leere.

Nun ist die Frist auf 18 Monate erweitert worden. Der richtige Schritt oder eine unzulässige Einschränkung? Lesen Sie dazu die Meinungen des langjährigen bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) und des Leiters des Jesuitenflüchtlings-Dienstes, Pater Claus Pfuff.

DT/sesa

Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 09. August, ein Pro und Contra zum Kirchenasyl. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

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