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Parteien verteidigen Nachzug von Zweitfrau als Härtefall

Ein syrischer Flüchtling darf seine Zweitfrau nach Deutschland nachholen, um das Wohl seines Kindes zu sichern. Politiker von Union und SPD verteidigen die Entscheidung als Härtefall.
Familiennachzug von Syrern nach Thüringen
Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild) | Auch wenn im Aufenthaltsgesetz ein Nachzug von Zweitehegatten augeschlossen sei, könne dieser in Einzelfällen erlaubt werden, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl.

Führende Politiker von Union und SPD haben die Entscheidung zum Familiennachzug der Zweitfrau eines syrischen Flüchtlings als Härtefall verteidigt. „Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul der „Rheinischen Post“ am Montag. Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls „auch anders entscheiden“ könne, ergänzte der CDU-Politiker. Ähnlich äußerte sich die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. „Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen“, unterstrich sie. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen“, erläuterte die SPD-Politikerin. Die Ausländerbehörden hätten das nach gründlicher Prüfung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. „Diese gesetzlichen Regelungen halte ich für völlig ausreichend“, so Högl.

Die Behörden im Kreis Pinneberg hatten laut der Zeitung zunächst den Familiennachzug von vier weiteren Kindern eines Flüchtlings mit Frau und Kindern genehmigt und dann die Mutter jener Kinder zu deren Wohl nachgeholt. Dabei handelte es sich um die Zweitfrau des Flüchtlings.

DT/KNA

 

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