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„Nicht mehr zeitgemäß“

Bundesforschungsministerin will Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz neu bewerten.
Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz
Foto: Andrew Brookes via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Sowohl das Embryonenschutzgesetz als auch das Stammzellgesetz werden von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und das Stammzellgesetz (StGZ) prüfen und neu bewerten. Das kündigte die FDP-Politikerin gestern auf einer heute zu Ende gehenden zweitägigen Fachkonferenz in Berlin an. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtete Konferenz, an der rund 400 Wissenschaftler aus dem In- und Ausland teilnehmen, trägt den Titel „Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? Vertretbar? Chance?“.

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„Die Forschung an frühen Embryonen und anderen neuartigen Zellstrukturen aus dem Labor ist ein bedeutsames, aber auch kontroverses und ethisch herausforderndes Thema. Dabei sind die Stellungnahmen aus der Wissenschaft eindeutig: Embryonenforschung ist wichtig, unsere Gesetze hierzu sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes neu prüfen und bewerten“, erklärte Bettina Stark-Watzinger bei der Eröffnung der Konferenz.

Große Chancen in Sicht

Das Forschungsfeld biete „große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zu Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt.“ Die in Deutschland diesbezügliche „bestehenden Regulierungen seinen zudem ein echter Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern“. In anderen Ländern würden „hierzu bereits vielfältige Forschungsarbeiten durchgeführt“. Man dürfe „das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen“, so Stark-Watzinger weiter. DT/reh

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